Hallo!
habe einige Fragen zum Erziehungsgeld. Habe mich schon versucht mich mit den Broschüren und Links etwas schlau zu machen, bin in einigen Punkten aber noch etwas verwirrt.
Ich arbeite seit November letzten Jahres in Luxemburg. Meine Frau arbeitet in Deutschland und dort ist auch unser Wohnsitz.
Im November erwarten wir Nachwuchs, meine Frau will danach 2 Jahre mit der Arbeit aussetzen.
1) Haben wir Anspruch auf Erziehungsgeld aus Luxemburg?
2) Ich arbeite seit dem 01.11.05 in Luxemburg. Der Geburtstermin soll der 02.11.06 sein. Was, wenn das Kind früher kommt? Verliere ich einen möglichen Anspruch, wenn das Kind schon im Oktober kommt und ich demnach noch kein volles Jahr in Luxemburg gearbeitet habe?
Danke Olli