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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld für Frauen von Grenzgängern  

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Olli10
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18 Jahren  ago  

Hallo!

habe einige Fragen zum Erziehungsgeld. Habe mich schon versucht mich mit den Broschüren und Links etwas schlau zu machen, bin in einigen Punkten aber noch etwas verwirrt.

Ich arbeite seit November letzten Jahres in Luxemburg. Meine Frau arbeitet in Deutschland und dort ist auch unser Wohnsitz.

Im November erwarten wir Nachwuchs, meine Frau will danach 2 Jahre mit der Arbeit aussetzen.

1) Haben wir Anspruch auf Erziehungsgeld aus Luxemburg?

2) Ich arbeite seit dem 01.11.05 in Luxemburg. Der Geburtstermin soll der 02.11.06 sein. Was, wenn das Kind früher kommt? Verliere ich einen möglichen Anspruch, wenn das Kind schon im Oktober kommt und ich demnach noch kein volles Jahr in Luxemburg gearbeitet habe?

Danke Olli


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Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Also die offizielle Darstellung ist sehr verklausuliert, EU-Juristisch.

Also entscheidend ist hier meiner Auffassung nach Punkt 6.2.3. CNPF-Broschüre (die Du ja wohl vorliegen hast).

Du stehst in einem Arbeitsverhältnis in Luxemburg. Deswegen sind die Leistungen, die unter die EWG-Verordnungen fallen und entsprechend vom Beschäftigungsstaat in einen anderen Mitgliedstaat "exportierbar" sind, wie Kindergeld und Erziehungszulage, exportierbar.

Eure Kinder haben auf diese Leistungen keinen direkten persönlichen Anspruch an Luxemburg, sondern nur indirekt, weil eben der Papa (oder die Mama) in Luxemburg als seinem Beschäftigungsland arbeitet.

Wenn einer der beiden Eltern Anspruch auf die analoge Leistung aus dem Wohnland hat, so zahlt Luxemburg nur noch ggf. die Differenz.

Ich habe unter "Voraussetzungen" für die Elternzulage nicht gefunden, dass Du ein volles Jahr in Luxemburg gearbeitet haben musst (?!).