Ich habe mal eine Frage bezüglich des Erziehungsgelds, genauer gesagt, der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes.
In der Broschüre der CNPF steht unter Punkt 3.6.1:
Die Zahlung (der Erziehungszulage) erfolgt bis zu dem Monat, in dem das Kind folgendes Alter erreicht:
- 4 Jahre, wenn die Familie Zwillinge ... hat.
Nun meine Frage: Seit wann gilt diese Regelung genau, es ist kein Datum zu finden, seit wann diese Regelung in Kraft ist und würde sie auch verlängernd wirken, d.h.: Sollte das Gesetz erst in Kraft getreten sein, nachdem wir unsere Zwillinge bekommen haben, würden wir dann trotzdem bis zum Alter der Zwillinge von 4 Jahren die Erziehungszulage erhalten?
Danke schon mal für die Antworten!