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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld bei Zwillingen  

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alfred99
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19 Jahren  ago  

Ich habe mal eine Frage bezüglich des Erziehungsgelds, genauer gesagt, der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes.

In der Broschüre der CNPF steht unter Punkt 3.6.1:

Die Zahlung (der Erziehungszulage) erfolgt bis zu dem Monat, in dem das Kind folgendes Alter erreicht:

- 4 Jahre, wenn die Familie Zwillinge ... hat.

Nun meine Frage: Seit wann gilt diese Regelung genau, es ist kein Datum zu finden, seit wann diese Regelung in Kraft ist und würde sie auch verlängernd wirken, d.h.: Sollte das Gesetz erst in Kraft getreten sein, nachdem wir unsere Zwillinge bekommen haben, würden wir dann trotzdem bis zum Alter der Zwillinge von 4 Jahren die Erziehungszulage erhalten?

Danke schon mal für die Antworten!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich meine, hier kommt's nicht darauf an, seit wann das Gesetz gilt, sondern wann der Antrag gestellt worden ist!

Unter 7.4 Innerhalb welcher Frist muss ich die Leistungen beantragen?

heißt es in der dazu gehörenden Infobox:

- Kindergeld - Erziehungszulage - Behindertenzulage

Antrag ist zu stellen innerhalb von zwei Jahren nach dem: Ende des Anspruchsmonats (monatlich)


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alfred99
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19 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort, aber da derzeit die Ausgleichszahlung nur jährlich erfolgt, weiß ich (noch) nicht, welchen Zeitraum ich "ausgeglichen" bekomme, erst anschließend müsste (könnte) ich (evtl.) einen Antrag stellen.

Aber ich sehe das erst mal auch so, dass die Ausgleichzahlung insgesamt bis zum Alter der Zwillinge von 4 Jahren erfolgen müsste.

Warte ich erst mal die Ausgleichszahlung ab.

Nochmals danke.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich muss wohl gestehen, dass mir die konkrete Fragetsellung wohl nicht ganz klar geworden ist, bzw. immer rätselhafter wird. Wie kann man denn erst eine Ausgleichszahlung erhalten, und dann erst den Antrag stellen?! Da verstehe ich nur Bahnhof.


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alfred99
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19 Jahren  ago  

Dann nochmal,

Der Antrag (auf Erziehungsgeld) wurde nach der Geburt der Zwillinge gestellt (in D), anschliessend in L die Ausgleichzahlung beantragt und bewilligt.

Lt. Broschure wird in L für Zwillinge bis zu deren Alter von 4 Jahren Erziehungsgeld gezahlt (jedoch nur der Betrag für EIN Kind) in D "nur" zwei Jahre lang (allerdings doppelter Betrag, da zwei Kinder).

Die Kinder sind mittlerweile etwas älter als 2 Jahre, daher ist in D die Erziehungsgeldzahlung erledigt, aus L warte ich noch auf die Ausgleichszahlung für 2005 (für den Zeitraum bis sie 2 Jahre alt wurden)

Ich wollte nur wissen, ob die Zahlung nun aus L weitere zwei Jahre gezahlt wird, oder ob diese Regelung erst NACH meinem Antrag in Kraft getreten ist, so dass ich noch unter eine alte Regelung fallen würde, in der nur bis zum Alter von zwei Jahren die Ausgleichzahlung gewährt wird. (Es wäre jetzt der volle Betrag aus L, da D kein Erziehungsgeld mehr zahlt)


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Muss in diesem Fall denn dann nicht der Antrag in L neu gestellt bzw. durch die neuen deutschen Belege (Leistung = 0) vervollständigt werden?


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alfred99
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19 Jahren  ago  

Genau das weiß ich eben nicht!

Ich muss erst mal wissen, wieviel ich aus L für 2005 ausgeglichen bekomme, von daher kann ich dann "rückrechnen", ob, und wenn ja, wie viel (volles oder "nur ausgeglichenes" Erziehungsgeld) ich dann evtl. "nachbeantragen" kann oder muss. Deshalb wollte ich wissen, seit wann diese Verlängerung auf 4 Jahre (bei Zwillingen) hier in L in Kraft ist, um daraus (evtl.) ableiten zu können, ob mir weitere Zahlungen zustehen oder eben nicht.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Dein Verfahren ist ziemlich unorthodox. Und wahrscheinlich nicht im Sinne der Erfinder.

Ich gehe davon aus, dass man beim Antrag in L die Unterlagen zu den Bezügen aus D mitliefern sollte. Und ggf. den Antrag neu stellen bzw. die neuen Unterlagen nachreichen, sobald sich hier etwas geändert hat.

Jedenfalls: Wäre es nicht besser, selbst die Initiative zu ergreifen und zu beantragen - anstatt abzuwarten?


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flappes
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19 Jahren  ago  

Wir haben auch Zwillinge bekommen, jedoch in einer etwas anderen Situation: Wir arbeiten beide in Luxemburg. Hier war das Verfahren folgendermaßen: Wir haben den Antrag in Deutschland gestellt, und dieser wurde dann, wie vom Sachbearbeiter vorhergesagt, abgelehnt. Diese Ablehnung haben wir dann zusammen mit dem Antrag auf Erziehungsgeld in Lux zur CNPF geschickt.

Ich denke, du musst den Antrag in Lux stellen und einen Nachweis über die in Deutschland erhaltenen Zahlungen mitschicken. Dort wird dann schon geprüft werden, ob und wieviel Ausgleichszahlung dir zusteht.