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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld auch im Mutterschutz?  

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flappes
107 Messages

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19 Jahren  ago  

Gibt es das Erziehungsgeld auch in der Zeit des Mutterschutzes (Geburtstermin + 2 bzw. 3 Monate)? Hier dürfte das Kumulationsverbot Erziehungsgeld / Elternurlaubsgeld, ja nicht zum Tragen kommen, oder?

Vergleiche: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?forum_msg_id=14925t14924&forum_page=1&p=forum&forum_mode=2&forum_id=#FORUM

Danke Gruß flappes


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Mir fällt dazu kein Beleg ein. Aber das Mutterschaftsgeld fällt dem Wesen nach in dieselbe Kategorie wie das Krankengeld; stammt also von der Krankenkasse. Das Erziehungsgeld ist eine Familienleistung (prestation familial); gezahlt von der Familienleistungskasse.

Von daher glaube ich nicht, dass das eine das andere beeinträchtigt. Zudem dreht es sich ja noch um unterschiedliche Kinder bei diesen Leistungen (nehme ich doch mal kühn an).


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Sofia
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19 Jahren  ago  

Ich muss Euch leider enttäuschen, da ich es schon selbst zweimal durchexerziert habe. Im Mutterschutz gibt es kein Erziehungsgeld.


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

und zwar auch nicht, wenn das Mutterschutzgeld von D bezahlt wird.

In D wird das Erziehungsgeld mit dem Mutterschutzgeld verrechnet, d.h. gekürzt im Mutterschutz.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Schätze, Sofia hat Recht. In der CNPF Broschütre liest sich das so:

Der eigentliche Zweck der Erziehungszulage ist es, einem Elternteil zu ermöglichen, seine Berufstätigkeit zu unterbrechen oder zu verringern, um sich der Erziehung seines Kindes oder seiner Kinder zu widmen. Sie wird gewährt für Eltern mit dauerhaftem Wohnsitz in Luxemburg sowie für diejenigen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung EWG 1408/71 fallen. Genau wie die Schulanfangszulage ist die Erziehungszulage im Rahmen der Verordnung nur dann geschuldet, wenn der in Luxemburg versicherte Elternteil berufstätig ist.

Die Erziehungszulage wird nur einmal pro Haushalt gewährt, auch wenn mehr als ein Kind in der oben erwähnten Altersgruppe im Haushalt lebt. Sie wird jedoch bei Mehrlingsgeburten oder Mehrfachadoptionen um zwei Jahre pro Kind verlängert. Die Zahlung erfolgt: • entweder ab dem Monat, in dem die Mutter kein Mutterschaftsgeld mehr erhält; • oder ab dem Monat, der auf die vollendete achte Woche nach der Geburt folgt; • bis zu dem Monat einschließlich, in dem das Kind folgendes Alter erreicht: - 2 Jahre, wenn die Familie ein oder zwei Kinder hat, - 4 Jahre, wenn die Familie Zwillinge oder drei oder mehr Kinder hat oder ein Kind, welches Anspruch auf die Sonderzulage für behinderte Kinder hat, - 6 Jahre, wenn die Familie Drillinge hat, usw.


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pbhi
24 Messages

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19 Jahren  ago  

Hi Flappes,

Loi du 1er août 1988 portant création d'une allocation d'éducation, Art 5, (1) L'allocation d'éducation est due à partir du premier jour du mois qui suit, soit l'expiration du congé de maternité ou du congé d'accueil, soit l'expiration de la huitième semaine qui suit la naissance.

M.a.W: Nein, bevor der Nachwuchs drei Monate alt ist, gibt es kein Erziehungsgeld. Naja, dafür gibt es es ab dem dritten Kind 4 Jahre lang!

Grüsse, P.