Wir haben folgendes Problem. Mein arbeitet in Luxembourg. Ich bin in Deutschland verbeamtet. Unser Sohn in Ende Mai zur Welt gekommen. Nun habe ich Kindergeld und Erziehungsgeld in Deutschland beantragt. Kindergeld bekomme ich. Erziehungsgeld habe ich nun nur für die ersten 6 Monate erhalten. Ab dem 7 Monat bekomme ich nun kein Erziehungsgeld mehr von Deutschland, da mein Mann zuviel verdient. Mein Mann hat nun den Differenzbetrag zum Kindergeld beantragt. Wie sieht das nun mit dem Erziehungsgeld aus Luxembourg aus? Kann mein Mann nun Erziehungsgeld in Luxembourg beantragen?
Heute hatte mein Mann von einem belgischen Kollegen erfahren: wenn man das Erziehungsgeld erst im Ausland (also Deutschland) beantragt hat, verliert man den Anspruch auf das luxembourgische Erziehungsgeld. Stimmt das??? Erhalten wir nun von keinem Land mehr Erziehungsgeld ???