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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld  

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Andrea1
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21 Jahren  ago  

Wir haben folgendes Problem. Mein arbeitet in Luxembourg. Ich bin in Deutschland verbeamtet. Unser Sohn in Ende Mai zur Welt gekommen. Nun habe ich Kindergeld und Erziehungsgeld in Deutschland beantragt. Kindergeld bekomme ich. Erziehungsgeld habe ich nun nur für die ersten 6 Monate erhalten. Ab dem 7 Monat bekomme ich nun kein Erziehungsgeld mehr von Deutschland, da mein Mann zuviel verdient. Mein Mann hat nun den Differenzbetrag zum Kindergeld beantragt. Wie sieht das nun mit dem Erziehungsgeld aus Luxembourg aus? Kann mein Mann nun Erziehungsgeld in Luxembourg beantragen?

Heute hatte mein Mann von einem belgischen Kollegen erfahren: wenn man das Erziehungsgeld erst im Ausland (also Deutschland) beantragt hat, verliert man den Anspruch auf das luxembourgische Erziehungsgeld. Stimmt das??? Erhalten wir nun von keinem Land mehr Erziehungsgeld ???


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dirkangela
954 Messages

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21 Jahren  ago  

Bist du zuhause??? Wenn ja, dann habt ihr nachdem das Erziehungsgeld in D eingestellt ist, anrecht auf das E-Geld aus L. Das deutsche E-Geld wird auf das aus L angerechnet, deshalb in den ersten 6 Monaten keine Zahlung aus L. Der Anspruch muß sogar erst im Wohnland gestellt werden, sonst macht L garnix!!! Also "verliert" man den Anspruch auch nicht, sondern nur für die Zeit, die D zahlt!!!


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ALM
66 Messages

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21 Jahren  ago  

Das stimmt nicht.

Normalerweise bezahlt Luxembourg die Ausgleichszahlung für Kindergeld und Erziehungsgeld. Wenn dann nach 6 Monaten die Zahlung fürs Erziehungsgeld in Deutschland eingestellt wird, muss Luxembourg die komplette Zahlung übernehmen.

Also einfach einen Antrag stellen.


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dirkangela
954 Messages

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21 Jahren  ago  

Sag ich doch!!!


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ALM
66 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo dirkangela

Das "das stimmt nicht" bezog sich nicht auf Dich. Hatte meine Antwort nur wenige Sekunden nach Deiner abgesendet


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

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21 Jahren  ago  

Wie ist denn der Hinweis im Antragsformular zur Erziehungszulage zu bewerten?: Bezugsbedingungen: 1. Die Familie muß Ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben und tatsächlich dort wohnen.

Ist das nur Abschreckung?


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich kenne im Augenblick den genauen Sachverhalt nicht. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass kein Grund besteht, sich abscghrecken zu lassen. Richtig ist, dass veile Luxmeburger Gesetze naturgemäß für im Lande ansässige gelten. Andererseits gibt es aber von Fall zu Fall EU-Bestimmungen, die vorsehen, dass für Grenzgänger diese Regelungen zumindest unter gewissen Bedingungen ebenfalls zutreffen. Also genauer nachprüfen und auch die Fußnoten oder den Anhang lesen oder nachfragen bzw. einfach den Antrag stellen.


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pokmohon
1 Messages

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21 Jahren  ago  

Voraussetzung: über 50% des Familieneinkommens wird in Lux erwirtschaftet. Beantragung zuerst bei z.B. Kreisverwaltung Trier/Saarburg, Bundeserziehungsgeld Stelle. Ablehnung muss erfolgen, weil Einkommen über der Bemessunggrenze. Dann Erziehungsgeld bei der Caisse Prestation Nationale beantragen mit dem Hinweis, dass ein Anspruch in Deutschland aufgund der Einkommensgrenze nicht besteht. DIE BEANTRAGUNG IN DEUTSCHLAND MUSS VORHER GESCHEHEN. Trotz der erwarteten Ablehung der Deutschen Behörde, müssen ALLE notwendigen Papiere vorgelegt werden. Derjenige, der das Geld beantragt und NICHT in Lux arbeitet, muss eine eidesstattlichze Erklärung abgeben, dass er/sie für die Zeit des Anrechnungszeitraums kein Einkommen, oder nur auf Teilzeit Basis begründetes Einkommen hat. Für genaue Informationen bzgl. der Abwicklung, kann ich nur die Bundeserz. Geld Stelle der Trier/Saarburg Kreisverw. empfehlen. Hoffe, das hilft weiter. Grüsse.