logo site
icon recherche
INFO FLASH
95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld  

Profilbild von
max
21 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

In Deutschland gibt es die Möglichkeit Erziehungsgeld als Budget zu beantragen. Das hat zur Folge das man nur ein Jahr Anspruch auf die Zahlungen hat, als Ausgleich jedoch einen deutlich hören Betrag (ca. 460.- €) erhält. Somit hat man im zweiten Jahr in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld. Da die Zahlungen und Einkommensgrenzen in Lux. jedoch deutlich höher liegen, stehen uns Grenzgängern Ausgleichzahlungen in Höhe der Differenz zu. Meine Frage hat einer bereits Erfahrungen, wie sich die Lux Behörden im zweiten Jahr verhalten wenn wir in Deutschland dieses Budget?


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Habe mit dem Budget zwar keine Erfahrung, aber ich bekomme nachdem meine Frau ab dem 6. Monat kein Erziehungsgeld mehr aus D bekommt, und damit auch kein Kindergeld mehr, jetzt beides (Kindergeld + Erziehungszulage = 174€+450€) aus L. Die Erziehungszulage gibt es bis zum 2. Lebensjahr, solange meine Frau nicht arbeiten geht. Ich nehme an, das sich das im 2. Jahr nach dem Budget ähnlich verhält.