Hallo,
Ich habe folgende Frage:
In Deutschland gibt es die Möglichkeit Erziehungsgeld als Budget zu beantragen. Das hat zur Folge das man nur ein Jahr Anspruch auf die Zahlungen hat, als Ausgleich jedoch einen deutlich hören Betrag (ca. 460.- €) erhält. Somit hat man im zweiten Jahr in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld. Da die Zahlungen und Einkommensgrenzen in Lux. jedoch deutlich höher liegen, stehen uns Grenzgängern Ausgleichzahlungen in Höhe der Differenz zu. Meine Frage hat einer bereits Erfahrungen, wie sich die Lux Behörden im zweiten Jahr verhalten wenn wir in Deutschland dieses Budget?