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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld  

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zamek666
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld. Wir erwarten unser drittes Kind und dürfen somit das 5fache des sozialen Mindestlohns verdienen. Ich arbeite Vollzeit in Lux und meine Frau Teilzeit. Frage: Welche Einkünfte werden zur Berechnung herangezogen ?

Nur die monatlichen Bezüge oder auch Weihnachtsgeld, Überstunden und andere Prämien oder wird das gesamte Jahreseinkommen gerechnet ?

Wenn unser Kind in 2006 geboren wird, wird dann das Gehalt von 2005 zugrunde gelegt ?

Danke


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zamek666
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19 Jahren  ago  

Ich habe eine weitere Frage zur Einkommensteuererklärung. Wir haben bis dato noch keine Einkommensteuererklärung in Lux gemacht, kann ich noch rückwirkend eine solche für 2004 machen?


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Ja, die Einkommensteurerklärung kann noch abgegeben werden.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Siehe Broschüre CNPF, [auf unserer HOMEpage: DOSSIERS, "Leistungen für die Familie"]:

* Beide Elternteile üben nach dem Mutterschaftsurlaub eine Tätigkeit mit geringem Einkommen aus

Falls die Einkommenslage der Eltern nach dem Mutterschaftsurlaub den Verzicht auf eine Arbeitstätigkeit nicht zulässt, wird die Erziehungszulage vollständig gewährt, wenn das gemeinsame berufliche Halbnettoeinkommen des Haushalts (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialbeiträge) den 3, bzw. 4 oder 5fachen beitragspflichtigen Mindestlohn nicht übersteigt, je nachdem, ob ein, zwei oder mehr Kinder im Haushalt leben. In Betracht gezogen wird das durchschnittliche Monatseinkommen des jeweils dem Bezug der Erziehungszulage vorausgehenden Steuerjahres. Falls das Einkommen zusammen mit der Zulage die Höchstgrenze um weniger als den Betrag der Zulage überschreitet, wird diese teilweise gewährt.

• Ein Elternteil geht nach dem Mutterschaftsurlaub einer Teilzeitarbeit nach

Sollte das Haushaltseinkommen über der erwähnten Höchstgrenze liegen, wird die Erziehungszulage zur Hälfte ausbezahlt, wenn ein Elternteil eine Teilzeitarbeit ausübt (im Höchstfall eine Halbtagsarbeit), um sich in der Hauptsache der Erziehung der Kinder widmen zu können.

• Nach dem Mutterschaftsurlaub gehen beide Elternteile einer Halbzeitarbeit nach

In diesem Fall wird die Erziehungszulage vollständig ausbezahlt.


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zamek666
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage zum Erziehungsgeld. Wir erwarten unser drittes Kind und dürfen somit das 5fache des sozialen Mindestlohns verdienen. Ich arbeite Vollzeit in Lux und meine Frau Teilzeit. Frage: Welche Einkünfte werden zur Berechnung herangezogen ?

Nur die monatlichen Bezüge oder auch Weihnachtsgeld, Überstunden und andere Prämien oder wird das gesamte Jahreseinkommen gerechnet ?

Wenn unser Kind in 2006 geboren wird, wird dann das Gehalt von 2005 zugrunde gelegt ?

Danke


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heipasaju
26 Messages

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19 Jahren  ago  

Oh, bei diesen vielen Kindern, sollte man sich doch schon auskennen. Direkt kann ich eure Fragen nicht beantworten, müsste erst nachlesen, aber es gibt da eine ganz tolle Broschüre "Gesetzgebung - Finanzielle Beihilfen - Beratungsangebote", da steht alles drin rund ums Kinderkriegen. Wirklich eine kompakte Info von der vorgeburtlichen Zulage bis zur nachgeburtlichen Zulage, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, einfach eigentlich alles mit Hinweisen zu den Gesetzestexten und Adressen. Für mich war es eine große Hilfe, weil ich mich hier auch nicht auskannte. Bei Interesse mailt mir doch unter [email protected]. Ihr könnt auch von der "Initiativ Liewensufank" in Itzig unter Tel. 360598 euch dieses Heft vielleicht zusenden lassen, oder schaut bei www.liewensufank.lu rein. Material bekommt man kostenlos, aber für richtige Beratungen muss man zahlen. Und noch der Hinweis: sie sind nur vormittags tel. erreichbar und das noch schlecht, aber sonst eine sehr gute Adresse!

Bonne chance!