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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld  

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luci
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19 Jahren  ago  

Hallo,

wer kann mir helfen? Gibt es eine Grenze für die Entschädigung für Erziehungsgeld. Wenn einer zum Beispiel über 3.000 euro verdient. Bekommt er dann auch die 3.000 euro oder gibt es eine Grenze in Höhe des Mindeslohnes?


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Der Zweck des Erziehungsgeldes besteht darin, dass es einem berufstätigen Elternteil ermöglicht werden soll, seine Tätigkeit vorübergehend zu unterbrechen, um sich ganz oder zur Halbzeit der Erziehung zu widmen. Daher verstehe ich die Frage nicht. Wenn jemand bisher ein Gehalt über 3000€ bezogen hat, so hat er dieses Einkommen nicht mehr, sobald er nicht mehr arbeitet. Oder?!


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

Ja eigentlich schon, aber es gibt doch die Entschädigung zum Elternurlaub die man anstelle des Erziehungsgeldes beantragen kann. Hier wird dann das volle Gehalt für das halbe Jahr ausbezahlt. Jemand erzählte mir jetzt, dass bei dieser Entschädigung nicht das volle Gehalt von z.b. 3.000 euro zu grunde gelegt wird, sondern nur der Mindestlohn von 1.760,22 euro.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Na, dann sind wir aber schon mal nicht beim Erziehungsgeld (allocation d'éducation), sondern bei der Leistung während es Elternurlaubs (indemnité de congé parental).

Mit dem richtigen Begriff in Französisch lässt sich die Sache nämlich auch ganz leicht in den Sozialparametern (paramètres sociaux) nachschauen.

Bei der Familienleistungskasse CNPF unter http://www.cnpf.lu/Pages/BAREMES2004-10-EUR.HTM ist zu finden (zum Indexstand von 636,26) Vollzeit brutto 1.734,95 €, netto sind das 1.676,96 € 1/2 brutto 867,48 €, netto 838,48 €

Einkommensgrenzen (1. Barème des revenus pour l'application de l'allocation d'éducation) gibt es nur für das Erziehungsgeld, wie zu sehen ist unter http://www.cnpf.lu/Pages/BAREMEREVENUS2005-01-EURO.html


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teufel
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19 Jahren  ago  

das volle gehalt bekommt man nur waehrend des mutterschutzes (congé maternité), also die 8 wochen vor der geburt bzw. 8 oder 12 wochen nach der geburt (je nachdem, ob man stillt oder mehrlinge bekommen hat). w


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

sorry, return-taste gedrueckt... also weiter: dieses mutterschutzgeld wird von der krankenkasse gezahlt. waehrend des elternurlaubs, siehe beitrag hamisso, wird dann der angefuehrte netto-betrag von der familienkasse ueberwiesen, und nicht mehr das ganze gehalt.


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luci
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank. Habt mir sehr geholfen.


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bankerman
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19 Jahren  ago  

Wie werden denn die Einkommensgrenzen berechnet ? Monatsgehalt mal 12, mit oder ohne Weihnachtsgeld oder komplettes Brutto eines Jahres inkl. Überstundenzuschläge, Tantiemen, Konjunkturzulage etc. ?

Gilt hierbei das Einkommen des gesamten Haushalts ? Wie ist es, wenn die Frau z.B. nach 1 Jahr Teilzeit wieder losgeht - besteht der Anspruch dann trotzdem wenn man unter den Einkommensgrenzen liegt ?

Merci und grüße bankerman