Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Mein Freund geht in der nächsten Zeit beruflich nach Luxemburg. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich mit meiner Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin in Luxemburg meinem Beruf weiter nachgehen kann??? Ich habe gehört und gelesen, dass man studiert haben muss, stimmt das? Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was nötig ist, um dort weiter arbeiten zu können. Es wäre super, wenn mir da jemand weiter helfen könnte! Danke!!!
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
in den letzten wochen gab es hierzu im forum schon eine menge beitraege, ueber die suche wirst du sicher viel finden.
kurz: - berufsanerkennung bei zustaendigem familienministerium, heißt homologation, muss beantragt werden, einfach kontakt aufnehmen => dann darfst du theoretisch arbeiten
siehe u.a. diese beitraege: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=1050 http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?forum_msg_id=12221t12221&forum_page=3&p=forum&forum_mode=3&forum_id=#FORUM
Und da hatten wir doch noch so eine Statistik,
Wie viele ErzieherInnen aus dem Ausland wurden hierzulande anerkannt?,
Wenn ein Luxemburger in Belgien oder Frankreich zur Schule geht oder studiert, muss er deswegen ja weder Wohnsitz noch Staatsangehörigkeit wechseln. Die im o.g. Beitrag wiedergegebene Ministerantwort unterstellt, dass die im nahen Ausland erworbenen und in L anerkannten Diplome auch von dort Ansässigen abgelegt worden sind. Ob das auch wirklich so ist, wird nicht gesagt; es ist auch nicht klar, ob es dazu überhaupt offizielle Daten gibt (Berufskategorie / Ausbildung / Ausbildungsland / Wohnort / Staatsangehörigkeit / ...).
Klage wird oft geführt von denjenigen, die die Ausbildung im sozialen / erzieherischen / pflegerischen Bereich in Luxemburg machen, dass sie dort wegen der Anforderung der Dreisprachigkeit größere Mühe haben als jemand, der mit seinem (einsprachigen) Diplom aus dem Ausland nach Luxemburg kommt und gleichfalls anerkannt wird.
Das ist eines der vielfältigen Beispiele, wie die Sprachbeherrschung bzw. die Anforderung der Multilingualität zu einem "Arbeitsmarkt - Politikum" wird.
Weitere Beispiele hierfür sind die Stellen im öffentlichen Dienst, im öffentlichen Transport oder bei den freien Berufen, etwa Rechtsanwälte.