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Forum / Allgemeines

Erzieherin aus Deutschland möchte nach Luxemburg  

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despairing
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Mein Freund geht in der nächsten Zeit beruflich nach Luxemburg. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich mit meiner Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin in Luxemburg meinem Beruf weiter nachgehen kann??? Ich habe gehört und gelesen, dass man studiert haben muss, stimmt das? Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was nötig ist, um dort weiter arbeiten zu können. Es wäre super, wenn mir da jemand weiter helfen könnte! Danke!!!


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

in den letzten wochen gab es hierzu im forum schon eine menge beitraege, ueber die suche wirst du sicher viel finden.

kurz: - berufsanerkennung bei zustaendigem familienministerium, heißt homologation, muss beantragt werden, einfach kontakt aufnehmen => dann darfst du theoretisch arbeiten

siehe u.a. diese beitraege: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=1050 http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?forum_msg_id=12221t12221&forum_page=3&p=forum&forum_mode=3&forum_id=#FORUM


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Nicht zu vergessen... wilst du in öffentlichen Schulen / Kindergarten arbeiten, musst du normalerweise, wenn die Ausbildung in D war, einen Französisch Test machen, in F und in B einen in Deutsch ... Private Kindertagesstätte, etc. verlangen dies nich soviel


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Und da hatten wir doch noch so eine Statistik,

Wie viele ErzieherInnen aus dem Ausland wurden hierzulande anerkannt?,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=891


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Dann sag mir aber jetzt mal ehrlich, wie viele Luxemburger da in Belgien / Frankreich studieren und wieder zurückkommen... die sind ja auch dazu gerechnet worden... Ist eben einfacher als Luxemburger in Belgien zu studieren (meistens jedenfalls)


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wenn ein Luxemburger in Belgien oder Frankreich zur Schule geht oder studiert, muss er deswegen ja weder Wohnsitz noch Staatsangehörigkeit wechseln. Die im o.g. Beitrag wiedergegebene Ministerantwort unterstellt, dass die im nahen Ausland erworbenen und in L anerkannten Diplome auch von dort Ansässigen abgelegt worden sind. Ob das auch wirklich so ist, wird nicht gesagt; es ist auch nicht klar, ob es dazu überhaupt offizielle Daten gibt (Berufskategorie / Ausbildung / Ausbildungsland / Wohnort / Staatsangehörigkeit / ...).

Klage wird oft geführt von denjenigen, die die Ausbildung im sozialen / erzieherischen / pflegerischen Bereich in Luxemburg machen, dass sie dort wegen der Anforderung der Dreisprachigkeit größere Mühe haben als jemand, der mit seinem (einsprachigen) Diplom aus dem Ausland nach Luxemburg kommt und gleichfalls anerkannt wird.

Das ist eines der vielfältigen Beispiele, wie die Sprachbeherrschung bzw. die Anforderung der Multilingualität zu einem "Arbeitsmarkt - Politikum" wird.

Weitere Beispiele hierfür sind die Stellen im öffentlichen Dienst, im öffentlichen Transport oder bei den freien Berufen, etwa Rechtsanwälte.