Hallo Tigerente,
der Beitrag dazu ist schon etwas älter,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=36
Der Beitrag zur Mindestrente
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=278
ist für Grenzgänger ziemlich irreführend, weil er der Luxemburger offiziellen Darstellung folgt, die nicht von Grenzgängern und dem Fall ausgeht, dass der Versicherte in mehreren Ländern Versicherungszeiten haben kann.
Zumindest der Satz in diesem Beitrag
"Wer aus Luxemburg Rente beziehen will, muss in Luxemburg mindestens 10 Versicherungsjahre zurückgelegt haben."
ist stark missverständlich, wenn er von Grenzgängern gelesen wird, die natürlich diese Aussage hier auf der Website auf ihre eigene Situation beziehen.
Der zitierte Satz gilt jedoch nur für jemanden, der sonst keine Versicherungszeiten hat außer den Beschäftigungszeiten in Luxemburg.
Nur in diesem letzteren Falle kann der Versicherte entweder aufstocken, bis er die 10 Jahre erfüllt, oder sich die angesammelten Beiträge auszahlen lassen.