Vielleicht ist jemand im Forum, der mir sagen kann, welche Steuern bei der Ermittlung des Unterhaltes wie berechnet werden. Konkret geht es darum, dass mein Mann, von dem ich mich scheiden lassen möchte, in D arbeitet und dort versteuert, ich arbeite in L und zahle hier Steuern. Mein Mann hat in 2006 Steuern nachzahlen müssen für 2005 und eine Vorauszahlung für 2007 leisten müssen. Da die letzten 12 Monate bei Unterhaltsermittlung massgebend sind, ist sein Anwalt der Meinung, beide Zahlungen müssen vom Einkommen abgezogen werden, da diese in 2006 angefallen sind. Ich meine, hier werden zwei Zahlungszeiträume unzulässigerweise addiert, die nichts miteinander zu tun haben ausser den Unterhalt zu verringern. Kennt sich jemand damit aus?