logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Erhält man den Steuerbescheid schriftlich?  

Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vor mittlerweile schon über 6 Wochen konnte ich erfreut feststellen, dass mir eine Steuerrückerstattung aufs Konto überwiesen wurde. Dummerweise habe ich aber nie einen schriftlichen Bescheid oder sowas bekommen.

Ist das normal?


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

da gehts dir besser wie mir.

Ich habe vor Wochen meinen Steuerbescheid bekommen, aber die Kohle noch nicht.

*LOL*


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Wie man sieht: Nichts ist unmöglich. Aber ganz sicher muss ein Steuerbescheid schriftlich erfolgen. Soviel Schriftkultur muss sein, selbst in Luxemburg.

Schreiben Sie Ihrem Sachbearbeiter einfach einen netten Brief, beanken sich für die kleine Überraschung und fragen nach seiner diesbezüglichen Post.

Die Wege zentraler Datenverarbeitung und Briefpost sind manchmal unergründlich. Insbesondere, wenn gerade mal die Briefverteilung wieder rationalisiert worden ist, weil Maschinen angeblich schneller denken und sortieren.


Profilbild von
bunnycz
34 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo bomich,

hast Du einen Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben statt einer Einkommensteuererklärung? Beim Loja gibt es nämlich keine Bescheide da kommt wirklich nur das Geld auf´s Konto.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Oh, das ist ein guter Hinweis, vielen Dank!

Ich hatte echt keine Ahnung, welches von den beiden Formularen ich ausfüllen soll - auch umfangreiche Nachforschungen in diesem Forum hier gaben mir keine absolut klare Auskunft darüber, welches der beiden Formulare ich nehmen soll. Ein Anruf bei der Steuerbehörde in Luxemburg brachte ausser muffigen und nichtssagenden Antworten auch keine Abhilfe - also habe ich einfach BEIDE Formulare ausgefüllt, einen Begleitbrief dazu gelegt, in dem ich erläuterte, von nichts eine Ahnung zu haben aber dennoch das ganze nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und der Bitte, man solle sich doch einfach das für mich zutreffende Formular aussuchen und das andere einfach wegwerfen.

Na dann weiss ich ja jetzt, für welches man sich entschieden hat 😉

Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung nicht zu meinen Ungunsten war, ich also bei Verwendung des anderen nicht möglicherweise mehr rausbekommen hätte....


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Veranlagung per Einkommensteuererklärung ist die Regel; der Lohnsteuerjahresausgleich ist die Ausnahme, und zwar zur Vereinfachung. Wobei es beim Belassen beim einbehaltenen Lohnsteuerbetrag immer noch die einfachste Lösung darstellt.

Es kann also nie völlig falsch sein, das Einkommensteuererklärungsformular zu benutzen. Man macht sich höchstens zu viel Arbeit oder kompliziert sich das Leben unnötigerweise mit Auslassungen, weil diese Formulare (es gehören ja Anhänge dazu!) Dinge enthalten, die die persönliche Situation gar nicht betreffen.

Freilich kann man bei einer Einkommensteuererklärung mehr Dinge eintragen, die man ggf. als steuermindernd gelten machen kann. Dass sie aber wirklich anerkannt werden, muss man eine entsprechend großen Anteil des Jahres wirklich in Luxemburg steuerpflichtig gewesen sein und auch das Haushaltseinkommen überwiegend aus Luxemburg stammen.


Profilbild von
parasol
34 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

hallo bomich hier http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2006/163_2006_DE.pdf -gibts des offizielle formular zum jahresausgleich von der steuerverwaltung zum runterladen. da stehen auch die bedingungen drin,wann man einen solchen machen kann. und infos zur einkommensteuer gibts hier http://www.impotsdirects.public.lu/legislation/memento/memento06_DE.pdf -alles auf deutsch. inzwischen gibt es sämtliche steuerformulare zum runterladen auf der seite der steuerwaltung. viel erfolg