http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Internationales-Steuerrecht-.664.11992/.htm
Danke für den Hinweis zum neuen "Ergänzungsprotokoll zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlussprotokolls, vom 15. Juni 1973."
Ich sehe allerdings, dass die Dokumente so neu gar nicht sind. Da ich davon läuten gehört habe, dass Gespräche zwischen Luxemburger und deutschen Steuerbehörden im Gange sind, gerade auch wegen LKW-Fahreren und Baustellenarbeiten auf deustchem Gebiet, hatte ich erwartet, dass es endlich dazu etwas Offizielles gibt. Das Hickhack scheint wohl noch nicht beendet!
"Das Finanzamt wich daher eigenmächtig von den Richtlinien ab.Von der fehlerhaften Rechtspraxis sind Tausende von Grenzgängern nach Luxemburg betroffen, die von dem Finanzamt Bitburg besteuert werden." Auszug aus FORUM-Beitrag auf http://www.luxembourg.de/lux/Forum_/forum_.html