Hallo allerseits,
da es ein paar Fragen dazu gab, hier noch für Schnellentschlossene meine Erfahrung mit Riester:
Ich habe mich an verschiedene Gesellschaften in D gewandt zwecks Vergleich. Wie erwartet wusste natürlich keine Bescheid über den Spezialfall Grenzgänger ... Mehrere sagten: In diesem speziellen Fall solle man auch auf jeden Fall die dt. Rentenversicherung hinzuziehen, also: Rentenberatungsgespräch vereinbart!
Die Kollegen dort sind sehr freundlich und zuvorkommend, konnten ein paar Fragen beantworten und mir ein paar weitere Dinge zu meiner Rente erläutern. So wurde ich z.B. informiert, dass ein Teil der Schulausbildung nicht mehr in der Rente anerkannt wird, man kann diese Zeit aber, bis man 45 Jahre ist, selber nachzahlen. Das scheint wohl aber nur für Fälle interessant zu sein, wo es drauf ankommt, Mindestbeitragszeiten für Ansprüche zu erreichen. Allerdings leider keine entscheidenden bezüglich Riester-Zulagen und erforderlicher Einzahlungshöhe, weil dies entweder die Gesellschaften oder die ZfA (Zulagenstelle) tun muss.
Also wieder zurück ... nur eine der beiden Gesellschaften wollte sich dann in diesem speziellen Fall der Sache annehmen, was heißen will: Antrag einfach mal schicken, und wir gucken dann (also soweit ich das jetzt sehe, tun die auch nicht mehr als das alles an die ZfA weiterschicken). Ich hab dann noch das Dokument beigelegt, auf welches ich schon mal hingewiesen hatte hier im Forum, aus dem klar hervorgeht, dass auch Grenzgänger, die nicht in die dt. RV einzahlen, Anspruch auf Zulagen haben (soweit vergl. System usw.). Der Antrag ist nun in Bearbeitung ...
Von der ZfA noch keine Antwort, ich bleib aber dran ...
Die letztlich entscheidende Frage bleibt für mich, wieviel man eigentlich überhaupt einzahlen darf/muss, um die Zulagen zu erhalten. Die Annahme meinerseits ist, dass die Einkünfte aus Luxemburg dann wie deutsche Einkünfte zu bewerten sind. Ich habe jetzt aber auch hier mal in einem Beitrag gelesen, dass man nichts einzahlen müsste (anzunehmendes Brutto = 0)? Oder hab ich da was falsch verstanden? So ganz glauben kann ich es jedenfalls nicht ...
Ebenso interessant dürfte sein, ob/wie Frau und Kinder hinzugerechnet werden. Auch hier nahm ich letztlich einfach mal an, dass das 'normal', also wie bei 'Einkommen in D' behandelt wird, d.h. meine Frau Anspruch auf einen Zulagenvertrag-Zweitvertrag hat, usw.
Soweit ich verstehe, kann man Riester in D ja auch noch steuermindernd einsetzen (Vorsorgeaufwendungen?). Diesen zusätzlichen Vorteil hat man also logischer Weise nur, wenn man auch was zu versteuern hat, z.B. Zinseinkünfte, Vermietung, ...
Ich werde weiter informieren, falls sich was ergibt. Und vielleicht hat ja jemand ebenfalls schon Erfahrungen gemacht ...?
Viele Grüße, Maacher