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Forum / Allgemeines

Erbrecht , Haus bei Tod  

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Paddy1
192 Messages

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14 Jahren  ago  

hallo und guten morgen, wir haben mal eine Frage. was passiert nach deutschem Recht, wenn ich als Eigentümer eines Hauses ( 50% ich, 50% Ehegatte) sterbe. Erhält meine Frau automatisch 100 % Eigentum, oder gehen meine 50% an meine Kinder über.

In diesem Fall müsste meine Frau ja die 50% meiner Kinder aufkaufen, mit einem anderen Kredit. Wir wollen uns informieren und vermeiden, dass meine Frau in solch einem Fall das Haus nicht halten könnte. wie sieht das rechtlich in Deutschland aus. ich glaube in Luxembourg ist es so wie oben beschrieben, ich hoffe in Deutschland nicht .

vielen herzlichen Dank


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herbea
122 Messages

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14 Jahren  ago  

Also von deiner Hälfte geht die Hälfte (sofern kein Testament da ist) und bei gesetzlichem Güterstand (kein Ehevertrag) an deine Frau und die Kinder teilen sich die andere Hälfte von deiner Hälfte. Alles weitere (z.B. Kinder auf den Pflichtteil setzen, d.h. das wäre die Hälfte von dem ihnen normalerweise zustehenden Teil, also zusammengenommen die Kinder mit Pflichteil bekämen den Wert von 1/4 der Dir gehörenden Hälfte) muss über Testament, Erbvertrag etc. geregelt werden....


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coco71
59 Messages

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14 Jahren  ago  

in Luxemburg ist es nicht anders wie in Deutschland , hast du kein Ehevertrag geschlossen , wird es automatisch 50/50 Ehefrau / Kinder ... nur zur info was viele nicht wissen so ein Vertrag kostet peenuts beim Notar kann dir aber viele unannehmlichkeiten nachher ersparen , egal wie nett deine Kinder sind denke immer drann dass deine Kinder nicht mit der eigenen Verwandschaft verheiratet ist !!!! Mein bester Tipp fuer dich , mach schnell einen Ehevertrag .....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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14 Jahren  ago  

Was soll denn ein Ehevertrag???? Ihr meint Erb!!! vertrag. Am besten einen Anwalt aufsuchen....der hilft und alles ist juristisch sauber und es gibt später keine Probleme.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

@Paddy1: In deinem Fall hätte deine Frau nach deinem Tod 75% (50% hat sie schon und 50% von deiner Hälfte würde sie erben) und die Kinder würden sich zu gleichen Teilen 25% des Hauses teilen. Wir haben es so geregelt, dass die gesetzliche Erbfolge bestehen bleibt, aber die Kinder ihren Teil vom Haus nicht verkaufen dürfen solange die Mutter noch lebt ausser alle verkaufen zusammen das ganze Haus. Geh einfach mal zum Notar sowas kann man sich auch zu Lebzeiten ins Grundbuch eintragen lassen dann braucht man kein Testament.


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Manni
129 Messages

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14 Jahren  ago  

In einem Ehevertrag regelt man dann natürlich auch die Erbfolge zwischen den Ehegatten und den Kindern. Die Kosten dafür (bei mir ca. 450€) würde ich ja nicht gerade als "Peanuts" bezeichnen. Zu beachten: Bei Vermögen in Luxemburg wird ein deutsches Testament/Erb-/Ehevertrag nicht unbedingt anerkannt, wenn es lux. Vererbungsgesetzen/-richtlinien widerspricht!


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Ketti
75 Messages

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14 Jahren  ago  

Wir haben einen Erbvertrag gemacht, der Überlebende erhält alles, die Kinder erben erst nach dem Tod des Überlebenden. Den Vertrag haben wir bei einem Notar gemacht, war nicht so teuer.