hallo und guten morgen, wir haben mal eine Frage. was passiert nach deutschem Recht, wenn ich als Eigentümer eines Hauses ( 50% ich, 50% Ehegatte) sterbe. Erhält meine Frau automatisch 100 % Eigentum, oder gehen meine 50% an meine Kinder über.
In diesem Fall müsste meine Frau ja die 50% meiner Kinder aufkaufen, mit einem anderen Kredit. Wir wollen uns informieren und vermeiden, dass meine Frau in solch einem Fall das Haus nicht halten könnte. wie sieht das rechtlich in Deutschland aus. ich glaube in Luxembourg ist es so wie oben beschrieben, ich hoffe in Deutschland nicht .
vielen herzlichen Dank