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Forum / Allgemeines

Entsendung ins Ausland  

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VWL
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17 Jahren  ago  

Hallo,

habe mir soeben mal die bisherigen Beiträge zur Entsendung angesehen, allerdings möchte ich nochmal eure (deine Meinung Meffo 🙂 ) einholen. Sachverhalt: Grenzgänger aus D ist in Luxemburg angemeldet und wird für 6 Monate an eine Tochterfirma "ausgeliehen". Zeitraum 1.12.07 - 31.05.08. Land Schweiz. Nach meinem bisherigen Wissen, ist der Wohnsitzstaat in diesem Falle für die Besteuerung und Sozialversicherung zuständig.

Stimmt dies oder bleibt alles wie bisher da ja in keinem der beiden Jahre die 183 Tage-Regel zum tragen kommt?

Bin euch dankbar für jede Hilfe.

Gruss VWL


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Ei, versuch doch mal dieses Kontaktangebot, http://www.itm.lu/detachement-de-travailleurs


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VWL
183 Messages

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17 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Link.

Hat keiner Erfahrungswerte wie das gehandthabt wird?