Hallo! Ich werde wahrscheinlich demnächst für ca. 1 Jahr beruflich nach Italien entsendet. Wie ist hierbei die steuerlich Situation?? Werde ich dadurch wieder steuerpflichtig in D? Worauf muss ich achten?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Wenn du das ganze Jahr oder den ueberwiegenden Teil des Jahres in Italien verbringst, bist du in D nur beschraenkt steuerpflichtig (also fuer z.B. Miet- oder Kapitaleinkuenfte aus D). Ansonsten hast du mit den Steuerbehoerden in D recht wenig zu tun. Die Steuergesetze in I kenne ich nicht, aber ich denke, dass sie in dem Punkt zumindest aehnlich mit D und L sind, und dass du in dem Fall deine Einkuenfte aus nicht selbstaendiger Arbeit in I versteuern musst.
Es wäre zu prüfen, ob das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen D und I hier anwendbar ist, http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/dba/054,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
In Art. 15 ist von einer Frist von 183 Tagen die Rede.
Es steht aber noch in Frage, ob das entsendende Unternehmen in L über eine dauerhafte Betriebsstätte in I verfügt und wie es mit dem Wohnsitz in I als steuerlich relevanter Wohnsitz des AN aussieht (schließlich wird ja wohl nicht wöchentlich gependelt zwischen D und I?!).
Ich möchte hier noch auf wichtige arbeitsrechtliche Bestimmungen in L zur Entsendung ins Ausland hinweisen (Castegnaro, S. 110):
Wenn der Aufenthalt des AN länger als ein Monat dauert, so muss der AG noch vor Abreise folgende Informationen schriftlich dokumentiert(ggf. mit Hinweis auf geltende Regelungen) liefern: 1. Dauer des Auslandsaufenthalts; 2. in welcher Währung gezahlt wird; 3. ggf. die besonderen Sach- und Geldleistungen, die für diesen Auslandsaufenthalt vorgesehen sind; 4. unter welchen Bedingungen der AN wieder repatriiert, d.h. zurückgeholt wird.
Meffo, Du liegst wie sonst auch immer, mal wieder voll richtig :
bei Entsendung <-!!! durch den Arbeitgeber ändert sich für den Angestellten mal grad garnix, außer eben dem Einsatzort. Gehalt wird weiterhin von der entsendenden Entität gezahlt, Krankenkasse bleibt ( auch wenn Seitens des Arbeitgebers wohl eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden wird, was den Angestellten aber nicht tangiert ), steuerliche Behandlung bleibt wie wenn Du in L ? weiterhin arbeiten würdest usw usw Du wirst mit italienischen Behörden mal grad garnichts zu tun bekommen - es ist die bequemste Art Erfahrungen im Ausland zu sammeln, und die sicherste weil man keinen Arbeitgeberwechsel und den ganzen Behördenkram hat.
Vorsicht, ich glaube, es ist zu früh zu jubeln. Denn so einfach erscheint mir die Sache nicht. Sie wäre es wohl, wenn die Einsatzdauer die 183 Tage nicht überschreiten würde. Aber danach kommt alles auf das italienische Steuerrecht bzw. auf die internationalen Abkommen an. Man darf sich hier nicht vorschnell durch den Begriff "Entsendung" einlullen lassen. Der entstammt dem Arbeitsrecht. Wie der in diesem Falle mit dem Steuerrecht zusammenpasst, das wäre gerade herauszufinden. Es ist mir in dem vorliegenden Falle überhaupt nicht klar, wo während des Einsatzzeitraums der steuerliche Wohnsitz ist. Zweitens ist nicht klar gesagt, wer der Arbeitgeber während dieser Zeit ist, das "entsendende" Unternehmen in Luxemburg; oder eine Tochterfirma in Italien?
Der einfachste Weg für den AN wäre wohl der, dass er das Gehalt "netto = wie bisher "vereinbart; d.h. dass der AG die Lohnsteuer der Höhe nach übernimmt, wie sie ggf. egal von welcher Seite gefordert wird.
Hallo! Zunächst mal danke für alle Antworten. Ich habe mich mal parallel informiert und habe auch die Antwort wie von Meffo gegeben bekommen. Es scheint an dieser 183 Tage-Regel zu hängen. Für dieses Jahr wird sich wohl nichts ändern, aber sollten im nächsten Jahr die 183 Tage überschritten bin ich gegenüber der italienischen Behörde steuerpflichtig. Was ich nur noch nicht rausgefunden habe, ob die Steuer dann ab dem 01.01.2006 an die Italiener gezahlt wird oder erst nachdem die 183 Tage tatsächlich erreicht sind. In diesem Falle müsste ich ja die Steuerdifferenz zurückstellen, um nicht bei einer Nachforderung einen Kredit aufnehmen zu müssen 🙂 Prinzipiell denke ich dass die Lösung dass mit dem AG weiter die Zahlung des netto vereinbart wird die beste Lösung ist. Wie hoch dann das Brutto ist und an wen die Steuer gezahlt ist, bleibt ja dann unerheblich.
Gruß
Vorsicht: Meffo hat zwar Recht, aber das Besteuerungsrecht hat entweder der "Wohnsitzstaat" oder der Staat, in dem die Arbeit ausgeübt wird, was wiederum im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und I geregelt sein sollte! Ob der AG in Luxemburg sitzt oder woanders spielt überhaupt keine Rolle. Auch für einen Tag in Italien wäre die Steuer in D zu entrichten. Bei einer längeren Beschäftigung als 183 Tage, käme dann möglicherweise Italien zum Zuge. Siehe auch die Problematik von in Lux beschäftigten LKW-Fahrern und Handwerkern, die Grenzgänger aus D sind!