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Forum / Allgemeines

entlassung  

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beanies34
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19 Jahren  ago  

hallo, ein freund von mir hat in luxemburg 2 jahre in einer bäckerei ( die grösste bäckerei )gearbeitet .nach dem sein vertrag ausgelaufen ist hat man ihn vor die tür gesetzt.obwohl er sein arbeit immer sehr gut gemacht hat.für hat man einen neuen eingestellt.damit man prämie und am brutto sparen kann. ist das jetzt in luxemburg normal? kann man was machen dagegen? da es mit der arbeit in luxemburg auch nicht mehr so gut geht können die arbeitgeber jetzt machen was sie wollen.finde das eine sauerei,oder?


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Eigentlich kann man ja nicht grundlos "entlassen" werden. Aber so wie du das beschreibst handelt es sich um einen Zeitvertrag, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich "einvernehmlich" darauf geeinigt haben, dass das Arbeitsverhältnis nach 2 Jahren endet... Um nicht plötzlich auf der Strasse zu stehen muss der Arbeitnehmer entweder den Arbeitgeber rechtzeitig dazu bringen den Vertrag unbefristet zu verlängern, oder sich nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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19 Jahren  ago  

Ist jetzt üblich. Auch mein AG hat betriebsbedingt gekündigt und ca 1-2 Jahre später wieder über die ADEM Lux. Leute gesucht. Bei meiner Arbeitsscuhe wurde mir diese Stelle vom Sachbearbeiter bei der ADEM überglücklich angeboten. Als er hörte, daß ich von dieser Gesellschaft komme, hat er die "Akte" zugemacht. ( Verständlich, dass man dort nicht mehr hingeht). A B E R keine Behörde geht gegen solche Machenschaften an !!!! Sondern die AG kassieren noch Unterstützungen. Demnächst werden die ex-Angestellten hinten rum wieder billiger eingestellt und Prämien kassiert. Das ganze geht soweit, daß die AG kündigen und trotzdem niemanden einstellen, auch wenn ein AN "das Geld noch mitbringt".... Spreche aus eigener Erfahrung. Gruß an alle derzeitigen Grenzgänger und allzeit gute Fahrt. Jumbo


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Richtig ist, dass der Ablauf eines CDD (max. 2 Jahre) keine Kündigung darstellt. Eine zeitliche Befristung auf einen Termin hin ist eben eine entsprechende voraussehbare Beendigung (auch wenn das der AG in der Regel dem AN gegenüber bei Vertragsabschluss gerne anders darstellt!). Die Vertragsform CDD ist aber nur unter bestimmten Bedingung zulässig. Wenn unter einem CDD ein regulärer Arbeitsplatz besetzt worden ist, so kann der AN durchsetzen, dass er auf die Entschädigung wie nach Beendigung eines CDI (unbefristeten Vertrag) Anspruch hat (oder, noch besser, weiter unbefristet beschäftigt bleibt). Nach zwei Jahren wandelt sich der CDD automatisch in einen CDI um.

Arbeitsvertrag, Typisches, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=51

Arbeitsvertrag, Typisches, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=51


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

ist es in Lux eigentlich genauso wie in Deutschland, dass ein befristeter Vertrag nur ausserordentlich gekuendigt werden kann?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Natürlich kann der AG aus schwerwiegendem Grund mit sofortiger Wirkung den Vertrag beenden (wenn etwa der Beschäftigte mit einem Messer auf ihn losgeht, ...). Darüber hinaus gibt es keine Kündigungsfristen wie etwa bei einem Regelvertrag (CDI).