hallo, ein freund von mir hat in luxemburg 2 jahre in einer bäckerei ( die grösste bäckerei )gearbeitet .nach dem sein vertrag ausgelaufen ist hat man ihn vor die tür gesetzt.obwohl er sein arbeit immer sehr gut gemacht hat.für hat man einen neuen eingestellt.damit man prämie und am brutto sparen kann. ist das jetzt in luxemburg normal? kann man was machen dagegen? da es mit der arbeit in luxemburg auch nicht mehr so gut geht können die arbeitgeber jetzt machen was sie wollen.finde das eine sauerei,oder?
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Eigentlich kann man ja nicht grundlos "entlassen" werden. Aber so wie du das beschreibst handelt es sich um einen Zeitvertrag, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich "einvernehmlich" darauf geeinigt haben, dass das Arbeitsverhältnis nach 2 Jahren endet... Um nicht plötzlich auf der Strasse zu stehen muss der Arbeitnehmer entweder den Arbeitgeber rechtzeitig dazu bringen den Vertrag unbefristet zu verlängern, oder sich nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.
Ist jetzt üblich. Auch mein AG hat betriebsbedingt gekündigt und ca 1-2 Jahre später wieder über die ADEM Lux. Leute gesucht. Bei meiner Arbeitsscuhe wurde mir diese Stelle vom Sachbearbeiter bei der ADEM überglücklich angeboten. Als er hörte, daß ich von dieser Gesellschaft komme, hat er die "Akte" zugemacht. ( Verständlich, dass man dort nicht mehr hingeht). A B E R keine Behörde geht gegen solche Machenschaften an !!!! Sondern die AG kassieren noch Unterstützungen. Demnächst werden die ex-Angestellten hinten rum wieder billiger eingestellt und Prämien kassiert. Das ganze geht soweit, daß die AG kündigen und trotzdem niemanden einstellen, auch wenn ein AN "das Geld noch mitbringt".... Spreche aus eigener Erfahrung. Gruß an alle derzeitigen Grenzgänger und allzeit gute Fahrt. Jumbo
Richtig ist, dass der Ablauf eines CDD (max. 2 Jahre) keine Kündigung darstellt. Eine zeitliche Befristung auf einen Termin hin ist eben eine entsprechende voraussehbare Beendigung (auch wenn das der AG in der Regel dem AN gegenüber bei Vertragsabschluss gerne anders darstellt!). Die Vertragsform CDD ist aber nur unter bestimmten Bedingung zulässig. Wenn unter einem CDD ein regulärer Arbeitsplatz besetzt worden ist, so kann der AN durchsetzen, dass er auf die Entschädigung wie nach Beendigung eines CDI (unbefristeten Vertrag) Anspruch hat (oder, noch besser, weiter unbefristet beschäftigt bleibt). Nach zwei Jahren wandelt sich der CDD automatisch in einen CDI um.
Arbeitsvertrag, Typisches, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=51
Arbeitsvertrag, Typisches, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=51