Welche Entfernungspauschale steht mir als Grenzgaenger zu , wenn ich taeglich 64 km zur Arbeitsstelle fahre ( ein Weg) und an welche Adresse kann ich mich bei Unstimmigkeiten wenden ? Vielen Dank fuer eine Antwort.
21 Jahren ago
Der Freibetrag für den Weg zur Arbeit wird in L von der Behörde, die die Steuerkarte ausstellt, von Amts wegen vorab eingetragen. Und zwar gemäß den Angaben auf dem Antrag zur Erteilung der Steuerkarte über Wohn- und Arbeitsort. Die Entfernung wird jedoch ganz schematisch und pauschal gemäß einer amtlichen Tabelle ermittelt (von Gemeindehauptort zu Gemeindehauptort) und endet für Grenzgänger an der nationalen Grenze.