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Forum / Allgemeines

Entfernungspauschale auf Steuerkarte  

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Upfmusic
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17 Jahren  ago  

Ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale auf der Steuerkarte:

Aufgrund meiner Tätigkeit bin ich an verschiedenen Einsatzorten in Luxemburg tätig. Die Steuerbehörde hat mir die Entfernung zum nächstliegendsten Arbeitsort als Freibetrag eingetragen. Ist dies richtig so? Kann ich die Mehrkilometer zu den anderen Orten in der Steuererklärung geltend machen? Und wie ist das wenn man an einem Tag an zwei oder mehr Orten tätig ist. Kann man diese Fahrtkilometer auch geltend machen? Danke für Eure Antworten.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Grundsätzlich muss die Steuerbehörde, die die Steuerkarte ausstellt, gemäß Deinen Angaben die unterschiedlichen Einsatzorte beim Freibetrag mitberücksichtigen.

Wie sie das tun soll, ist ein Schulungsthema; d.h. die Regeln sind fallweise sehr verwickelt.

Zwei Möglichkeiten: (1) Wenn es Dir sehr wichtig bzw. dringend ist, gehst Du mit Deinen Belegn bzw. Aufzeichnungen zu Deinem Sachbearbeiter im Steuerbüro und lässt das ändern. (2) Oder Du machst das schriftlich, per Antrag, mit der Gefahr, dass der Sachbearbeiter Dich missversteht oder nicht durchblickt. Oder Du verschiebst die Gesamtabrechnung auf den Lohnstsuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung. Dann musst Du allerdings auf die Rückerstattung voraussichtlich länger warten.