Ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale auf der Steuerkarte:
Aufgrund meiner Tätigkeit bin ich an verschiedenen Einsatzorten in Luxemburg tätig. Die Steuerbehörde hat mir die Entfernung zum nächstliegendsten Arbeitsort als Freibetrag eingetragen. Ist dies richtig so? Kann ich die Mehrkilometer zu den anderen Orten in der Steuererklärung geltend machen? Und wie ist das wenn man an einem Tag an zwei oder mehr Orten tätig ist. Kann man diese Fahrtkilometer auch geltend machen? Danke für Eure Antworten.