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Forum / Allgemeines

Elternzeit  

Profilbild von
Adele
4 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

Stimmt es, daß man in Luxembourg das erhaltene Erziehungsgeld zurückzahlen muß, wenn man nach der Elternzeit nicht mehr in Luxembourg arbeitet?


Profilbild von
olli
54 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Adele,

kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen. Aber vielleciht hat jemand genaue Inormationen.

Gruss.Olli.


Profilbild von
evian
85 Messages

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20 Jahren  ago  

egal wo du gearbeitet hast, ob in D oder LUX, das erziehungsgeld steht dir auf jedenfall zu! wenn du es also zurückzahlen müsstest, dann solltest du es doch in deutschland zurückerhalten. an LUX zurückzahlen sowieso nur wenn du es zu unrecht erhalten hast, und das sollte doch nicht der fall sein!