Hallo,
Stimmt es, daß man in Luxembourg das erhaltene Erziehungsgeld zurückzahlen muß, wenn man nach der Elternzeit nicht mehr in Luxembourg arbeitet?
egal wo du gearbeitet hast, ob in D oder LUX, das erziehungsgeld steht dir auf jedenfall zu! wenn du es also zurückzahlen müsstest, dann solltest du es doch in deutschland zurückerhalten. an LUX zurückzahlen sowieso nur wenn du es zu unrecht erhalten hast, und das sollte doch nicht der fall sein!