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Forum / Allgemeines

Elternurlaub (Vollzeit) - Kündigung durch Arbeitnehmer  

Profilbild von
Suma
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18 Jahren  ago  

Hallo,

nach meinem Elternurlaub (Vollzeit) möchte ich meine alte Arbeitsstelle nicht mehr antreten. Laut Gesetz ist eine Kündigung seitens des Arbeitnehmer während des Elternurlaubs nicht vorgesehen (also nicht möglich?). Heißt das bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, dass ich frühestens am ersten Arbeitstag nach dem Elternurlaub kündige, und während der Kündigungsfrist weiter arbeite? Oder kann ich bereits vorher kündigen?

Habe auch schon von einer Pflicht zur Rückzahlung des Elternurlaubsgeldes gehört, sofern man danach keine Arbeit in Luxembourg aufnimmt, sondern in D (oder aber gar nicht). Wo kann ich die Bedingungen hierfür finden?

Danke schonmal für Eure Antworten


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Durch den Elternurlaub wird das bestehende Vertragsverhältnis in Schwebe versetzt. Du kannst zwar kündigen. Aber die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, nachdem der Schwebezustand beendet ist. Du bist also erst einmal verpflichtet, die Arbeit wieder anzutreten (sofern das Unternehmen dies verlangt). Gütlich einigen können sich zwei Vertragspartner immer.