Hallo,
nach meinem Elternurlaub (Vollzeit) möchte ich meine alte Arbeitsstelle nicht mehr antreten. Laut Gesetz ist eine Kündigung seitens des Arbeitnehmer während des Elternurlaubs nicht vorgesehen (also nicht möglich?). Heißt das bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, dass ich frühestens am ersten Arbeitstag nach dem Elternurlaub kündige, und während der Kündigungsfrist weiter arbeite? Oder kann ich bereits vorher kündigen?
Habe auch schon von einer Pflicht zur Rückzahlung des Elternurlaubsgeldes gehört, sofern man danach keine Arbeit in Luxembourg aufnimmt, sondern in D (oder aber gar nicht). Wo kann ich die Bedingungen hierfür finden?
Danke schonmal für Eure Antworten