Habe gelesen, daß man nur Anspruch auf Elternurlaub bzw. Elternurlaubsgeld von etwa 1778 Euro pro Monat hat, wenn man unmittelbar vorher mindestens 12 Monate beschäftigt war bzw. bei der Rentenversicherung unmittelbar vorher 12 Monate pflichtversichert war. Was ist, wenn man in seinem conge sans solde schwanger wird, bzw. im Anschluß an diesen entbindet? Während dieser Zeit ist man ja nicht beschäftigt/pflichtversichert. Kriegt man dann garnichts?
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Ich geh mal davon aus, daß es ruht, weil ich ja danach auf jedenfall Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe. Aber krankenversichern muß ich mich jetzt selbst. Rentenversichert bin ich solange auch nicht. Und Voraussetzung für Elternurlaub ist, wie ich gehört habe, daß man vor der Entbindung 12 Monate pflichtversichert war.
Mir ist nich ganz deutlich geworden, in welcher Situation Du derzeit bist bzw. Dich möglicherweise befinden wirst. Du musst zudem beachten, dass grundsätzlich die Leistungen aus dem Wohnland zuerst in Anspruch genommen werden müssen. Also erst mal schauen, was D so bietet. L kommt nur für den Fall auf, was D nicht bietet.
Zu den einzelnen Antragsfristen und Voraussetzungen zu Elternurlaub siehe auch 7) Elternurlaub, http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html
(Übrigens: "sans solde" = "unbezahlter Urlaub".
Möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, nachdem in der letzten Nummer des "Land" übersetzt worden ist: "Urlaub ohne Saldo".