Hallo, soweit ich weiß mus der Elternurlaub unmittelbar nach dem Mutterschutz genommen werden weil sonst der erste Teil des Elternurlaubs verfällt. Da meine Frau aber kurze Zeit unbezahlten Urlaub nehem musste und somit erst einen Monat nach dem Mutterschutz Elternurlaub beantragen kann(weil sie dann wieder ein Jahr beschäftigt ist) kann sie somit den Elternurlaub nich direkt nehem und somit verfällt ein Anspruch. Weiss jemand ob es diesbezüglich mittlerweile eine Neuerung gibt? Danke!!
Eine Gesetzesänderung zum Elternurlaub ist in der Pipeline, da sich Luxemburg nicht konform zur EU-Regelung geziegt hat. Aber es bringt in der angesprochenen Frage keine große Besserung, wie ich aufgrund der vorliegenden Berichte vermute. Ich würde empfehlen, sich bei der CNPF verbindliche Auskunft geben zu lassen, ob tatsächlich der Anspruch auf anschließenden Elternurlaub durch den vorherigen unbezahlten Urlaub verfallen ist. Immerhin hat ja wohl das Beschäftigungsverhältnis weiterhin fortexistiert.