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Forum / Allgemeines

Elternurlaub - congé parental  

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grenzi1
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18 Jahren  ago  

Hallo! Mal eine spezielle Frage zum Elternurlaub: Meine Frau und ich arbeiten beide in Lux. Sie aber nur zu 80%, d.h. sie hat eine 32 Std. Woche. Nun die Frage: Wird Sie auch nur eine reduzierte Unterstützung, also nur 80% des Elternurlaubsgeldes bekommen oder den vollen Betrag? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für jede Auskunft!


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Meffo
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18 Jahren  ago  

"3. Wöchentliche Arbeitszeit bei Arbeitnehmern Während des dem Elternurlaub vorangehenden Beschäftigungszeitraums muss der Elternteil mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit arbeiten, die gemäß Gesetz oder Kollektivvertrag auf ihn anwendbar ist, d.h. im Allgemeinen während 20 Stunden wöchentlich bei demselben Arbeitgeber."

CNPF-Broschüre, S. 13 Link siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035


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18 Jahren  ago  

Stimmt, Elterngeld steht dann zu. Aber wieviel denn? 80% (wenn man 80% gearbeitet hat) oder gibt es grundsätzlich immer den vollen Satz (z.Z. ca. 1.700 Euro)? Ich habe schon beide Aussagen gehört, angeblich waren beides Auskünfte von der Famlienkasse.

Wer hat denn tatsächlich schon mal Elterngeld bekommen und vorher Teilzeit gearbeitet?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Antwort ergibt sich, meine ich, oder lässt sich zumindest erschließen, aus der CNPF-Broschüre, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035

Da ist zwar von Halbzeit und Vollzeiturlaub die Rede mit einem Anspruch 1/2 oder 1/1. Das bezieht sich aber darauf, ob man die eigene Vollarbeitszeit ganz ausfällen lässt oder nur auf 1/2 reduziert (und dafür länger Elternurlaub macht; nur mit Zustimmung des AG!).

Ansonsten sehe ich, wenn ich in die am Schluss der Broschüre angegebene Tabelle der Leistungen schaue [siehe auch www.cnpf.lu, "Barèmes" / "Indemnité de congé parental en EUR", keine weitere Differenzierung zu erkennen.

Daraus schließe ich, dass man die Indemnité etweder bekommt oder nicht; und zwar 1/1, wenn man ganz zu Hause bleibt, und nur 1/2, wenn man Halbzeit weiter arbeitet.


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18 Jahren  ago  

Danke Meffo - klingt logisch!


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18 Jahren  ago  

Weshalb wird dann die Erziehungszulage die man alternativ für 2 Jahre beziehen kann auf die monatliche Arbeitszeit ( in dem Falle 80% ) gekürzt ? Verstehe ich das richtig, beim Elternurlaub ist es egal ob man 80% oder 100% arbeitet, aber beim Erziehungsgeld nicht ? Grüße Knossos


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Art. 8. (1) Le congé parental ouvre droit à une indemnité pécuniaire forfaitaire, désignée par la suite" l'indemnité", qui est fixée à 272,68 euros par mois pour le congé à plein temps et à 136,34 euros par mois pour le congé à temps partiel. http://www.cnpf.lu/Lois_interne/L120299-2003.htm#H

Der Elternurlaub gibt Anrecht auf eine pauschale Geldleistung, 272,68 € im Monat bei Vollzeit und 136,34 € im Monat bei 1/2-Zeit Urlaub.

Pauschale heißt, es ist ein fixer Betrag (das Fixum kann bei 1/2-zeit auch halbiert sein).


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Dass das Erziehungsgeld auf der Bezugsbasis:

100% der Leistung bei Regelarbeitszeit 40 Stunde/Woche

berechnet wird, ergibt sich aus dem Großgherzogl. Reglement:

Art. 5. La durée normale de travail hebdomadaire de quarante heures, telle qu'elle est fixée par l'article 4 de la loi modifiée du 9 décembre 1970 portant réduction et réglementation de la durée du travail des ouvriers occupés dans les secteurs public et privé de l'économie, et par l'article 2 de la loi modifiée du 12 novembre 1970 portant réforme du règlement légal du louage de service des employés privés est considérée comme durée normale de référence aux fins d'application du présent règlement.

Règlement grand-ducal du 29 juin 1993 ayant pour objet de préciser les modalités d'application de la loi modifiée du 1er août 1988 portant création d'une allocation d'éducation et modification de la loi du 14 juillet 1986 concernant la création d'une allocation de rentrée scolaire,

www.cnpf.lu / "Bases juridiques"