Hallo nach langem suchen habe ich bis jetzt nichts gefunden ich wollte mal fragen ob ich in Elternurlaub gehen kann nach den 2 Jahren Erziehungsgeld :)??? wollte nach den 2 jahren Elternurlaub für ein halbes Jahr nehmen bin auch schon länger wie 12 monate bei ein und der selben firma in lux beschäftigt geht das so einfach in Elternurlaub zu gehen oder kann ich das als Papa gar nicht???
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
also nochmal meine freundin bekommt ja elterngeld noch aus deutschland und ein kleiner rest bekommen wir als differenz ja aus luxemburg also hat sie doch elternurlaub oder nicht:)??? und ich nich versteh ich das richtig?also ich meine damit kann ich wenn mein sohn 4 jahre ist elternurlaub für 6 monate nehmen
Hallo, leider schreibst Du nicht allzu genau. Es ist nicht klar, welcher Elternteil von welchem Staat aufgrund welcher Rechslage (Deutschland altes oder neues Elterngeldrecht/ Luxembourg Erziehungsgeld oder Entschädigung für den Elternurlaub) eine Leistung bezogen hat. Grundsätzlich gibt es in Luxembourg pro Kind für jeden Elternteil 6 Monate Vollzeitelternurlaub oder 12 Teilzeitelternurlaub. Es gibt aber bestimmte Kummulationsverbote. Das hat für richtig viel Verwirrung gesorgt, insbesondere seit dem neuen Elterngeld in Deutschland. Eine endgültige Auskunft wirst wohl nur durch einen persönlichen Besuch bei Caisse nationale de prestations familiales erhalten. Am besten nimmst Du dafür sämtliche überhaupt nur denkbaren Unterlagen mit. Ich selbst war noch nicht persönlich dort, aber ich habe zumindest nicht nur negative Stimmen nach einem persönlichen Aufsuchen gehört.
Hallo, jetzt noch mal zu meinem Verständnis, ich höre leider viele verschiedene Aussagen.
Für ein Kind wurde 2 Jahre die Erziehungszulage aus L gezahlt, weil die Mutter in D (hat nie in L gearbeitet) zu Hause geblieben ist und der Vater in L gearbeitet hat. Kann nun der Vater den 2. Elternurlaub in Voll- oder Teilzeit für dieses Kind nehmen und Elternurlaubsgeld aus L bekommen. CNPF sagt nein, weil für dieses Kind Erziehungszulage gezahlt wurde. In CNPF Broschüre steht ja, weil jeder Elternteil Anspruch hat. Geht das nur, wenn beide in L arbeiten ? Kann es sein, dass CNPF Nein sagt, weil auf den Bewilligungsschreiben für die Erziehungszulage vor Jahren der Name des Vaters stand. Denkt CNPF Vater hat Erziehungszulage erhalten (obwohl er ja weiter berufstätig in L) und der Begünstigte ja Mutter war ? Alles irgendwie undurchsichtig wann nun beide etwas bekommen können und wann nicht.
Vielleicht kann ja jemand helfen.
Danke
Ja, der Vater bzw. ihr wurdet doch bereits durch das Erziehungsgeld vergütet, dann kann dein Mann im Anschluss nicht auch noch Elternurlaub beantragen. Aus Deutschland konntest du ja nichts beantragen, weil das Elterngeld ja nur für die ersten 12 (14) Lebensmonate ausbezahlt wird und es damals noch nicht gab. Erziehungszulage entspricht dem selben Betrag wie Eltergeld!
Versteh ich nicht! Pro Kind steht dir die (egal welche) Zulage natürlich nur einmal zu! Auch wenn beide Elternteile in Lux beschäftigt werden, hiesse dass ja nicht, dass jeder den vollen Elternurlaub machen kann, oder jeder für das gleiche Kind Erziehungsgeld bekommt. Man erhält doch auch nur einmal Kindergeld, oder hab ich irgendwas verpasst?:wink:
hmm ich versteh das auch nicht ganz.... Wenn man als Mutter den vollen Urlaub in D nimmt, warum sollte dann der Vater noch den aus Lux obendrauf bekommen? Nur, weil in Luxemburg, wenn beide dort arbeiten, der Elternurlaub geteilt ist bzw. der Vater nochmal ein halbes Jahr nehmen kann? Ganz sicher können nicht beide Elternteile in ihrem Land den vollen Urlaub nehmen (also den für sich und den Partner). Oder worum geht es hier?