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Forum / Allgemeines

Elternurlaub  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hi! Habe mal ne Frage. Bekomme jetzt, weil ich stille, verlängerten Mutterschaftsurlaub. Dieser gilt bis mitte September. Wo und wie lange vorher ´muß ich dann den Elternurlaub beantragen???Und wie lange geht dieser???


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Beginn des 1. Elternurlaubs: Wenn beide Elternteile Anspruch auf Elternurlaub haben, muss der erste Urlaub unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub genommen werden. Andernfalls erlischt der damit verbundene Anspruch.

Der zweite Elternteil kann seinen Urlaub bis zum 5. Lebensjahr des Kindes (2. Elternurlaub) nehmen. Wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, ist der Beginn des ersten Urlaubs, auf den der Vater Anspruch hat, auf die Zeit nach Ablauf der Mutterschaftszulage, d.h. nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt, festgelegt.

Antrag an den Arbeitgeber auf Gewährung des Elternurlaubs

Wenn der Elternteil Arbeitnehmer ist, muss er den1. Urlaub spätestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs beantragen!

Antrag an die Familienkasse (CNPF) auf Bewilligung von Elternurlaubsgeld


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platypus
17 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, Dauer des Elternurlaubs ist unabhängig von der Dauer des Mutterschutzes. Der Elternurlaub beträgt 6 Mon Vollzeit und 12 Mon Teilzeit. Man hat aber nur Recht auf Vollzeit. Man muß den Elternurlaub mit einem speziellen Formular, das sogar auf Deutsch downloadbar ist per eingeschriebenen Brief beim Arbeitgeber beantragen, der sollte das an die zuständige Stelle weiterleiten.