Hallo Ihr Lieben! Ich bin eine neue Grenzgängerin! Ich habe mich auf der Homepage hier etwas durchgelesen und bin etwas verwirrt! Ist es wirklich so, dass man in Lu nur ein halbes Jahr statt 3 Jahren Erziehungsurlaub bekommt? Lieben Gruß
Um die Verwiorrung zu beenden, schlage ich vor, nicht mit gesamteuropäischen Vergleichen anzufangenm, sondern mit dem Einfachsten:
1. Abklären, welche Ansprüche Du aus dem Wohnland, sprich: Deustchland hast! 1a) Du hast keine: Belegen lassen; im Beschäftigungsland Deine Ansprüche geltend machen! 1B) Du hast welche: Erst im Wohnaldn geltend machen. Wenn es entsprechende Leistungen aus L gibt, die darüber liegen, die Differenz in L geltend machen.
2) Deine Ansprüche in L: hast Du nur, wenn Du in L einen Arbeitsvertrag hast, also beschäftigt bist. Dann hast Du Anspruch auf die "exportierbaren" Familienleistungen (laut EU-Direktive).
Das so als Leitfaden, um durch das Knäuel zu finden.
Übersicht in der Broschüre der CNPF oder auf http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html
Hallo, es hat halt nicht nur Vorteile in Lux zu arbeiten. Und bezahlter Elternurlaub is nur für 6 Monate drin. Vor und nach dem Geburtstermin gibt es jeweils zwei Monate Mutterschutz. Also ich hab dann wieder mit der Arbeit angefangen als mein Kind 8 Monate alt war. Aber wenn man vom Arbeitgeber Teilzeitarbeit angeboten bekommt ist es auch gar nicht so schlecht.
Grüsse
Meines Wissens muss man mindestens 1 Jahr in Luxemburg gearbeitet haben, um Anspruch auf den Elternurlaub (6 Monate) zu haben. Für diese 6 Monate ist man dann freigestellt vom Betrieb und bekommt vom luxemburger Staat ca. 1.800 EUR pro Monat. Mit Zustimmung des Betriebes kann man auch 12 Monate lang max. 50 % arbeiten und bekommt zusätzlich 900 € vom Staat.
Soweit is weiß beziehen sich die 12 Monate auf den Zeitpunkt des Beginns vom congé parental (9 Monate Schwangerschaft, 8 Wochen congé de maternité + 4 Wochen bei stillenden Müttern = 1 Jahr), dies um zu verhindern, daß jemand der schon schwanger ist sich extra einstellen lässt...
Der als Arbeitnehmer beschäftigte Elternteil muss darüber hinaus während des gesamten dem Elternurlaub vorangehenden Jahres bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Falls der Elternteil bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, muss die Beschäftigungsdauer für eine Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden bei einem von ihnen nachgewiesen werden.
In Ausnahmefällen kann der Elternteil, der gezwungen war, aus wirtschaftlichen Gründen den Arbeitgeber zu wechseln, unter bestimmten Bedingungen mit Einverständnis des neuen Arbeitgebers in den Genuss des Elternurlaubs kommen.
Doch, soweit ich weiss stimmt das... soll aber geändert werden durch die Gesetzvorlage 5161 http://www.chd.lu/fr/portail/role/lois/detail.jsp?order=descend&project=0&mode=number&page=5