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Forum / Allgemeines

elternurlaub  

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luci
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19 Jahren  ago  

hallo zusammen,

benötige mal eure hilfe. ein arbeitnehmer arbeitet nur 16 stunden die woche. will jetzt vom arbeitgeber eine erklärung unterschrieben haben, dass beide auf den elternurlaub verzichten wollen. muss der arbeitgeber den arbeitnehmer dann sofort wieder einstellen, oder ist dies auch hinfällg. muss der arbeitnehmer besser kündigen?

vielen dank für eure hilfe


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich verstehe anscheinend heute nur noch Bahnhof.

Der AN will vom AG eine Erklärung unterschrieben haben?!

Und wieso wieder einstellen? Wer hat wen gekündigt?


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

hallo meffo,

der an will vom ag eine erklärung unterschrieben haben, dass beide auf den elternurlaub verzichten. bis jetzt hat keiner gekündigt. nur nach einem elternurlaub muss der ag den an ja wieder einstellen. auch wenn man auf diesen elternurlaub verzichtet. danke


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chris22
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19 Jahren  ago  

"der an will vom ag eine erklärung unterschrieben haben, dass beide auf den elternurlaub verzichten."

Ich kann mich Meffo in Sachen Bahnhof nur anschließen! Wo steckt da der Sinn??


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich muss gestehen, dass mir dei Situatio und vor allem der Witz von der sache immer noch nicht klar ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat der AN einen gesetzlichen Anspruch auf Elternurlaub; darüber gibt es sogar eine EU-Direktive. Ob ein AN auf ein gesetzliches Recht überhaupt schriftlich verzichten kann, bezweifele ich; auf diesem Wege könnten wir ja dann auch ebenso gut wieder Sklaverei einführen!

Und der letzte Satz ist entweder ganz verquer gedacht, oder ich selbst stehe ganz massiv auf der Leitung (?!)


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

Der AN hat von der Kindergeldstellte folgende Mitteilung bekommen: "Eine Bescheinigung woraus hervorgeht, dass Sie,s im gemeinsamen Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber, auf den Elternurlaub verzichten (unterschrieben von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber)".


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Also gehts um die Kohle von der CNPF;)

Bisher reichte bei den mir bekannten Fällen immer eine Erklärung vom AN*gruebel* Wahrscheinlich wieder ein neuer Sachbearbeiter oder ne neue Anweisung.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich erkläre mir das jetzt so, dass es darum geht, dass man nicht gleichzeitig Elernurlaubsgeld und Erziehungsgeld beziehen kann. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996

Genau genommen geht es also um eine Erklärung, dass man in der bestehnden Situation auf die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf Elternurlaub (mit Vergütung) verzichtet. Und stattdessen den Anspruch auf Erziehungsgeld ausübt.

Wozu die Luxemburger Ämter immer den AG bei den Formularen dabei haben müssen, ist sicherlich auch ein Fall für Bürokartieabbau. Aber vielleicht machen sie lieber Bürokarteiabbau auf Kosten der Unternehmensverwaltungen.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Frage mit dem Kündigen und Wiedereinstellen ist mir nach wie vor unklar. Wieso setht die Frage nach dem Wiedereisntellen, wenn kein Elternurlaub und keine Aufhebung des Vertrags erfolgt?!

Hört sich an wie: Wenn meine Oma vier Räder hätt, wie schaffte ich es, sie nicht durch den TÜV zu bringen? Entschuldigung, aber genauso scheint mir die Logik der Frage zu sein.


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luci
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19 Jahren  ago  

Danke für Deine Hilfe. Es geht ja darum, dass nach dem Elternurlaub der AG verpflichtet ist den AN einzustellen. Wenn Sie jetzt auf den Elternurlaub verzichtet muss der AG ja den AN wenn dieser nicht vorher kündigt einstellen. Ob nun der AG es will oder nicht. Oder?


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chris22
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19 Jahren  ago  

wieso sprichst Du von wieder einstellen.

der AN war doch nie weg