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Forum / Allgemeines

Elternurlaub  

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merleschalk
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18 Jahren  ago  

Hallo,vielleicht kann mir ja jemand helfen? Folgender Fall:Ich bekomme am 13.08.2006 mein erstes Kind.Gehe ab 18.06.2006 in Mutterschaftsurlaub. Bin in Luxembourg beschäftigt aber im moment Berufsbefreit (Dispence Travail). Habe letzte Woche meinen Antrag für Elternurlaub bei meinem Arbeitsgeber unterschreiben lassen und sofort an die CNPF geschickt. Habe jetzt erfahren das mein Arbeitsgeber (noch nicht von Ihm persöhnlich) das er das Geschäft abgibt und alle die Kündigung bekommen. Wiederum angeblich von einem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Dies würde sich genau um die Zeit handeln ab der ich in Elternurlaub gehen würde. Weiß jetzt nich mehr weiter;wenn er mich vorher kündigt habe ich dann trotz seiner Unterschrift auf dem Antrag auf Elternurlaubsgeld? Vielleicht kann mir da jemand helfen. Danke im Voraus Anja


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merleschalk
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18 Jahren  ago  

noch eine frage dazu;habe den Antrag auf Elternurlaub persöhnlich hingebracht und nicht per Einschreiben und Rückschein wie ich jetzt gelesen habe.Könnte das Probleme geben? Danke im voraus Anja


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Also entweder werden alle gekündigt. Oder ein neuer AG übernimmt die laufenden Verträge. Dazwischen sehe ich keine Möglichkeit.

Und wenn Du den Antrag einfach so abgegeben hast, setzt Du eben großes Vertrauen in die Verwaltung. Wenn der Antrag verloren geht, kannst Du noch nicht mal beweisen, dass Du etwas abgeschickt hast.


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merleschalk
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18 Jahren  ago  

Danke erst mal Meffo, also wie ich jetzt genau erfahren habe werden alle zum 1. Oktober gekündigt. Habe aber bis mitte Oktober Mutterschutz.Das heißt ja ich wäre ab Mitte Oktober arbeitslos.(wenn wir nicht übernommen werden) Gilt der Elternurlaub trotz Unterschrift vom Chef dann trotzdem für mich oder oder ist der nichtig wegen der Kündigung? Zu meinem Elternurlaubsantrag;Habe Ihn ja beim Chef unterschreiben lassen und sofot per einschreiben und Rückschein an die CNPF geschickt.Habe mir auch eine Kopie für mich gemacht.Als Beweis. Gruß Anja


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Es besteht laut Gesetz Kündigungsschutz beim 1. Elternurlaub ab dem letzten Tag vor Beginn des Mutterschaftsurlaub für die gesamte Dauer des Elternurlaubs. Es wäre ggf. nur eine fristlose Kündigung möglich, wenn es dafür Ursache gäbe.

Es besteht 14 Tage nach Kündigung Frist, dass der gekündigte AN das Arbeitsgericht (Tribunal de Travail) anrufen kann, um die ausgesprochene Kündigung für unwirksam zu erklären und die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses anordnen zu lassen.

[CEPL, Le congé parental, S. 35] Gesetz vom 12. Februar 1999


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schatz
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18 Jahren  ago  

Wie sieht die Situation beim zweiten Elternurlaub (sprich Mann) aus? Erstens, wenn der Elternurlaub vor Kündigung durch den AG beantragt worden ist? Zweitens, wenn dieser nach Kündigung durch den AG beantragt wird? Danke für Eure Hinweise


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merleschalk
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18 Jahren  ago  

Danke Meffo ! Schönes Wochenende noch! Grüß Anja


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Beim 2. Elternurlaub gilt eine Kündigungsschutzzeit von 4 Monaten vor dem 1. Tag des Elternurlaubs und während der Urlaubszeit.

Das Gesetz spricht übrigens von "notifier au salarié la résiliation de son contrat de travail" (Art. 6); d.h. von der Bekanntgabe bzw. dem Aussprechen der Kündigung. Diesselben Ausschlussfristen wie für die Kündigungsmitteleiung gelten auch für die Einladung zum Vorgespräch.

Nichts gesagt wird im Gesetz dazu, wenn die Kündigung vor der Frist schon ausgesprochen ist und in diesen Zeitraum fällt.

Es heißt wohl in Art. 6, Abschnitt 1, dass während des Elternurlaubs der Arbeitsvertrag sich in der Schwebe (suspendu) befindet.

Eine Voraussetzung für Elternurlaub ist, dass der Antragsteller zur Zeit der Geburt des Kindes in L beschäftigt oder erwerbstätig war.