Weiß jemand darüber Bescheid, ob man auch Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wenn man nur eine halbe Stelle hat?
Als „Arbeitnehmer“ im Sinne des Gesetzes über den Elternurlaub wird eine Person verstanden, die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn des Elternurlaubs in einem arbeits- oder lehrvertraglichen Verhältnis mit demselben im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenen Unternehmen steht und deren monatliche Arbeitszeit mindestens die Hälfte der normalen im Unternehmen geltenden Arbeitszeit beträgt. Beispiel: Der Elternurlaub beginnt am 2. Februar 2004. Der Arbeitsvertrag muss somit seit 1. Februar 2003 in Kraft sein. Beispiel: Die normale gesetzliche Arbeitszeit beträgt 173 Stunden im Monat bzw. 40 Stunden pro Woche. Wer Elternurlaub beanspruchen will, , muss demnach einen Arbeitsvertrag mit mindestens 86,5 Stunden pro Monat oder 20 Stunden pro Woche abgeschlossen haben. Quelle: „AK informiert“ 3/2002, „Elternurlaub. Urlaub aus familiären Gründen. Gesetz vom 12. Februar 1999“, S. 4 Auf www.ak-l.lu sollte diese Broschüre wohl auch noch zum Herunterladen bereitstehen.