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Forum / Allgemeines

Elternurlaub  

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Nick
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21 Jahren  ago  

Weiß jemand darüber Bescheid, ob man auch Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wenn man nur eine halbe Stelle hat?


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Hexe
115 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Nick, schau mal in den etwas älteren Foren, da gibt es einen Austausch zwischen Kruemel1 und mir unter dem Titel "Teilzeitelternurlaub" (Ende August / Anfang September). Alles Gute Hexe


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Nick
11 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Hexe,

daß ist mir in etwas schon klar. Meine Frage ist nur, wieviel Stunden man im Monat arbeiten muß damit man auch dieses Erziehungsgeld erhält.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Als „Arbeitnehmer“ im Sinne des Gesetzes über den Elternurlaub wird eine Person verstanden, die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn des Elternurlaubs in einem arbeits- oder lehrvertraglichen Verhältnis mit demselben im Großherzogtum Luxemburg niedergelassenen Unternehmen steht und deren monatliche Arbeitszeit mindestens die Hälfte der normalen im Unternehmen geltenden Arbeitszeit beträgt. Beispiel: Der Elternurlaub beginnt am 2. Februar 2004. Der Arbeitsvertrag muss somit seit 1. Februar 2003 in Kraft sein. Beispiel: Die normale gesetzliche Arbeitszeit beträgt 173 Stunden im Monat bzw. 40 Stunden pro Woche. Wer Elternurlaub beanspruchen will, , muss demnach einen Arbeitsvertrag mit mindestens 86,5 Stunden pro Monat oder 20 Stunden pro Woche abgeschlossen haben. Quelle: „AK informiert“ 3/2002, „Elternurlaub. Urlaub aus familiären Gründen. Gesetz vom 12. Februar 1999“, S. 4 Auf www.ak-l.lu sollte diese Broschüre wohl auch noch zum Herunterladen bereitstehen.


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Nick
11 Messages

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21 Jahren  ago  

Merci,

genau das wollte ich wissen.