Hallo Zusammen, habe gehört, dass ich das empfangene Elterngeld wieder zurückzahlen muss wenn ich meine Arbeit nach der Elternzeit nicht mehr aufnehme. Ist dem so ? Wenn ja, gibt es eine andere Möglichkeit Elterengeld zu empfangen?
VGT
Also ehrlich gesagt, glaube ich dass Tommy69 nicht ganz falsch liegt! Meines Wissens nach muss man das Geld für den lux. congé parental zurückzahlen wenn man während der Elternzeit kündigt. Du hast aber die Möglichkeit nach der Elternzeit am ersten Arbeitstag zu kündigen, was aber wiederrum dazu führt dass man dann solange arbeiten muss, wie es die Kündigungsfrist vorsieht und dass ist ja wahrscheinlich eher nicht gewollt !?