Das Grenzgaenger einen Anspruch auf Elterngeld haben, ist nachvollziehbar. Doch bisher konnte ich noch nichts dazu finden, welche Auswirkungen auf das Elterngeld auf das luxemburgsiche Arbeitsverhältnis hat. Kann ich nach dem Mutterschutz einfach kündigen und habe nach Ablauf der Elternzeit einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz. Wäre toll wenn ihr mir dazu euren Kenntnisstand mitteilen könntet.
Um mal wieder zynisch zu sein: Ich glaube nicht, dass die in Berlin Gesetze machen und dabei sogleich an Grenzgänger denken, die in Luxemburg arbeiten. Die harmonischen Verhältnisse in der EU, sprich die Harmonisierung der Sozialsysteme, stellen sich manchmal erst nach einem soliden Familienkrach her.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich empfehlen, Dich an die örtlich zuständige Stelle für Elterngeld zu wenden (falls Du das deutsche meinst). Ich hoffe, dass diese znmindest schon mal weiß, wie es für ansässige Arbeitnehmer laufen soll.
Die Harmonisierung erfolgt gemäß den Kollisionsvorschriften, http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1972/de_1972R0574_do_001.pdf das sind bloß 229 Seiten.
Im Hinblick auf D/F und Schweiz hat sich eine Parl. Staatssekretärin schon mal geäußert, http://www.caspers-merk.de/aktuell.php?topic=th_elterngrenz&akt=wahlkreis
(Was lange währt, wird endlich kompliziert!)