Hallo. Meine Frau wird als Angestellte in Luxembrug ab September für 6 volle Monate (1 Jahr, halbe Stelle) das Luxemburger Elterngeld ("parental leave") beziehen. Ich hatte als Arbeitnehmer in Deutschland eigentlich vor, die Zeit in der meine Frau arbeitet durch das deutsche Elterngeld (1 Jahr, 2 Tage pro Woche) zu überbrücken. Jetzt haben wir aber gehört, dass man keinerlei Ansprüche auf Elterngeld in Deutschland hat, wenn einer der Ehepartner schon luxemburger Elterngeld bezieht, selbst dann nicht, wenn dort nur ein Teil der Gesamtzeit genommen wird. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?
18 Jahren ago
Man muss dies wohl erst mit den deutschen Stellen abklären. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, http://bundesrecht.juris.de/beeg/
In Luxemburg ist der Anspruch auf Elternurlaub ein Recht, das ggf. jedem Elternteil persönlich zusteht. Hat ein Grenzgänger jedoch persönlich Anspruch auf entsprechende Leistungen aus dem Wohnland, so sind diese zuerst zu beantragen.