Hallo! Ich weiß leider nicht so genau wie die Ansprüche in unserem Fall aussehen würden aber vielleicht kan mir ja hier jemand weiterhelfen. Mutter: Grenzgänger Vater: arbeitet in Deutschland Mutter bleibt 3 Monate Mutterschutz (wegen stillen) + 6 Monate congé parental zu Hause Vater bleibt anschließend 5 Monate Elternzeit (Elterngeld) zu Hause. Wo haben wir erstmal einen Anspruch? Bekomme ich im Mutterschutz (3 Monate nach der Geburt weiter mein normales Gehalt?)un anschließend die ca. 1700 Euro für den congé parental oder bekomme ich deutsches Elterngeld? Sollte ich das Geld aus Luxemburg bekommen, kann mein MAnn anschließend trotzdem Elterngeld für die restlichen 5 Monate aus Deutschland bekommen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw. vielleicht hatte ja schon mal jemand so einen Fall? Vielen Dank
Wir stehen gerade vor exakt demselben Problem... Erstmal bekommst Du im Mutterschutz auf jeden Fall Dein normales Gehalt. Im Congé Parental kommt es auf Dein Gehalt an - In Dtl. liegt der Höchstsatz bei EUR 1800, Du könntest also höchstens ddie ca. EUR 80,00 Differenz in Dt. beantragen. In Sachen Elternzeit / -geld wurde meinem Mann beim Bürgeramt in Trier gesagt er habe gar keinen Anspruch mehr auf dt. Elternzeit bzw. -geld wenn ich den Congé Parental in Lux in Anspruch nehme. Wir wollten das ganze aber auch nochmal bei Pro Familia checken lassen. Wer hat Euch gesagt dass Dein Mann überhaupt die 5 Monate Elternzeit machen kann?
Das hat niemand so gesagt, aber da auf dieser auch hier als Link angegebenen Internetseite immer wieder gesagt wird, dass die Grenzgänger einen Anspruch auf das deutsche Elterngeld hätten, wüsste ich nicht wieso mein MAnn wenn er in Deutschland arbeitet diesen Anspruch nicht haben sollte!? (Natürlich auch nur nacheinander (erst ) Monate ich, dann 5 Monate er)
So - wir waren heut Morgen in Trier bei Pro Familia mit recht ernüchterndem Ergebnis: Luxemburg lässt sich von mir bei Antritt des Congé Parental unterschreiben dass weder ich noch mein Partner in einem anderen Land einen monetären Erziehungsausgleich beziehen. Damit ist das Elterngeld für meinen Mann in Dtl. passé! Es laufen wohl schon einige Klagen weil dieses Vorgehen gegen das EU-Recht ist, aber anscheinend ist noch nichts durch... Leider nichts als eine kleine Schikane der Luxemburger gegen die Grenzgänger...
Blöd! Ich habe gott-sei dank noch bis Juli Zeit mir Gedanken zu machen wie wir das Problem denn lösen. Vielleicht hat sich bis dahin ja schon was getan bzw. ich werde versuchen nur Geld aus Deutschland zu beziehen und trotzdem 9 Monate zuhause zu bleiben. Wie macht ihr das denn? Wie lange bleibst du und wie lange und ab wann dein Mann zuhause? (Wir dachten 3 + 6 Monate ich, und mein Mann 5 Monate) Viele Grüsse