Wir haben im Mai 2006 Zwillinge bekommen und erhalten für diese 4 Jahre lang Erziehungsgeld aus Luxemburg. Wir bekommen nun im September unser 3. Kind. Wir wohnen beide in D, ich arbeite in Luxemburg, meine Frau ist Hausfrau und war vorher nicht in Lux. angestellt. Bekommen wir für unser 3. Kind Elterngeld aus D ? oder Erziehungsgeld aus L ? oder gar nichts? 🙁 leider kann ich keinen ähnlichen Fall finden, deshalb bitte um Info!
17 Jahren ago
Grundsätzlich musst Du immer erst die Ansprüche im Wohnland geltend machen (Priorität der Ansprüche gegenüber dem Wohnland). Selbst wenn Du in D überhaupt nichts bekommen solltest, wollen die in L das bestätigt vorgelegt sehen. Damit dürfte die Reihenfolge der Antragstellung schon mal geklärt sein sein!
Und dann kannst Du natürlich nicht zweimal für dasselbe abkassieren, in D wie in L (Kumulationsverbot, z.B. bei Erziehungsgeld und Elternurlaubsgeld).