logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Elterngeld 1 oder 2 Jahre  

Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hi ich habe schon einige Dinge erfahren über das neue Elterngeld! An dieser Stelle vielen Dank an Meffo für den Tip mit der Arbeitskammer!!!! Aber trotzdem hab ich noch eine Frage: Ich M arbeite in Lux, meine Frau ist Schwanger beschäftigt in D. Sollte jetzt im ersten Jahr das Elterngeld komplett beantragt werden und bekommen wir dann im 2 Jahr Erziehungsgeld aus Luxemburg, oder sollte wir lieber das Elterngeld halb für 2 Jahre beantragen in Deutschland. Womit fährt unsere kleine Familie besser?? Vielen Dank für eure Hilfe


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

1. Wenn es um vergleichbare Leistungen geht, müssen erst die Leistungen aus dem Wohnland in Anspruch genommen werden. Luxmeburg zahlt nur das, was darüber hinausgehen sollte.

2. Dann geht es auch darum, welcher Elternteil eine bestimmte Leistung in Anspruch nimmt.


Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo ja klar ich weiss halt nicht ob ich das Elterngeld in einem Jahr nehmen soll weil ich das 2. Jahr Geld aus Lux bekomme. Weil ich will nicht das Elterngeld auf 2 Jahre verteilen und dadurch das aus Lux ganz verlieren. Das Elterngeld in D beantragt ja meine Frau, in Lux muss ich das wohl beantragen oder ? Sie ist ja nirgens dort erfasst.


Profilbild von
malizia00
75 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Bei uns ging es noch um Erziehungsgeld und Elternurlaub inL. Wir mussten der lux. Behörde eine Bescheinigung von der Erziehungsgeldstelle bringen, dass wir KEIN Erziehungsgeld aus D beziehen, ansonsten wäre das Elternurlaubsgeld entfallen. Beides zu beziehen ging in dem Fall nicht. Am Besten dorthin fahren und nachfragen. Anrufen zwecklos. 🙂


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Es gibt ein sog. "Kumulationsverbot". Man nicht nicht ähnliche Leistungen aus Luxemburg bzw. aus Luxemburg und Deutschland (für dasselbe Kind) beziehen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Das Kumulationsverbot Erziehungsgeld / Elternurlaubsgeld, edito du 15/07/2005

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996

Wenn für dasselbe Kind oder dieselben Kinder sowohl Allocation d'Éducation als auch Indemnité de Congé parental in Anspruch genommen werden


Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Jetzt bin ich total verwirrt ich will ja nichts doppelt in einem Jahr beantragen sondern nur wissen ob ich in D alles in einem Jahr nehmen soll weil ich in Lux im 2 Jahr Erziehungsgeld bekomme.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

"Für Grenzgänger/innen nach Luxemburg: Dem Elterngeld vergleichbare Leistungen, auf die eine berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Anspruch hat, werden auf das Elterngeld angerechnet, soweit sie für denselben Zeitraum zustehen und die auf der Grundlage des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Verordnungen nicht anzuwenden sind."

Eckpunkte zum neuen Elterngeld, http://www.profamilia-trier.de/htm/Aktuelles/Elterngeld_Stand_9_2006.pdf