Hi ich habe schon einige Dinge erfahren über das neue Elterngeld! An dieser Stelle vielen Dank an Meffo für den Tip mit der Arbeitskammer!!!! Aber trotzdem hab ich noch eine Frage: Ich M arbeite in Lux, meine Frau ist Schwanger beschäftigt in D. Sollte jetzt im ersten Jahr das Elterngeld komplett beantragt werden und bekommen wir dann im 2 Jahr Erziehungsgeld aus Luxemburg, oder sollte wir lieber das Elterngeld halb für 2 Jahre beantragen in Deutschland. Womit fährt unsere kleine Familie besser?? Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo ja klar ich weiss halt nicht ob ich das Elterngeld in einem Jahr nehmen soll weil ich das 2. Jahr Geld aus Lux bekomme. Weil ich will nicht das Elterngeld auf 2 Jahre verteilen und dadurch das aus Lux ganz verlieren. Das Elterngeld in D beantragt ja meine Frau, in Lux muss ich das wohl beantragen oder ? Sie ist ja nirgens dort erfasst.
Bei uns ging es noch um Erziehungsgeld und Elternurlaub inL. Wir mussten der lux. Behörde eine Bescheinigung von der Erziehungsgeldstelle bringen, dass wir KEIN Erziehungsgeld aus D beziehen, ansonsten wäre das Elternurlaubsgeld entfallen. Beides zu beziehen ging in dem Fall nicht. Am Besten dorthin fahren und nachfragen. Anrufen zwecklos. 🙂
Das Kumulationsverbot Erziehungsgeld / Elternurlaubsgeld, edito du 15/07/2005
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996
Wenn für dasselbe Kind oder dieselben Kinder sowohl Allocation d'Éducation als auch Indemnité de Congé parental in Anspruch genommen werden
"Für Grenzgänger/innen nach Luxemburg: Dem Elterngeld vergleichbare Leistungen, auf die eine berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Anspruch hat, werden auf das Elterngeld angerechnet, soweit sie für denselben Zeitraum zustehen und die auf der Grundlage des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Verordnungen nicht anzuwenden sind."
Eckpunkte zum neuen Elterngeld, http://www.profamilia-trier.de/htm/Aktuelles/Elterngeld_Stand_9_2006.pdf