Ich hab gerade den Beitrag über das neue Elterngeld in Deutschland gelesen. Bekommt man das denn auch, wenn man in Lux arbeitet?
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Wenn man sich den Elterngeld-Rechner ansieht, so stellt man fest, dass sich das Einkommen aufgrund der letzten 12 Monate abzüglich Werbungskosten individuell nach den effektiven Vergütungen des einzelnen Elternteils errechnet.
Ansonsten, wg. verbindlicher Auskünfte, kann man sich wenden an
Rheinland-Pfalz
Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise
Saarland
Das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz 66115 Saarbrücken, Hochstraße 67, Tel. 06 81/99 78-0, Fax 06 81/99 78-147 E-Mail: [email protected]
Hallo Meffo,
der deutsche Gesetztestext scheint eindeutig. Mein Mann und ich sind selbst Grenzgaenger. Wir fragen uns, wie es auf Seiten des Arbeitgebers aussieht. Habe ich dort ein "Recht" eine Ausszeit für die Erziehung eines Kindes in Anspruch zu nehmen, die nicht in Verbindung mit dem congé parental steht?
Hoffentlich konnte ich mich klar ausdrücken.