Hallo wenn man Einzelunternehmer in Lux werden will braucht man ja eine ständige Betriebsstätte sowie eine Handelserlaubnis, aber muss man sich auch mit dem Erstwohnsitz ummelden oder reicht es wenn die Betriebsstätte dort gemeldet ist oder zweitwohnsitz. Danke
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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
18 Jahren ago
Die feste Einrichtung reicht aus, dass Du für die gewerblichen Einkünfte aus L in L einkommensteuerpflichtig wirst.
Wo muss der Selbständige Einkommensteuer entrichten?, http://www.euroluxembourg.lu/selbstaendig.html
18 Jahren ago
schau mal da:
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1372
bei selbständig machen - ist echt gigantisch und idiotensicher erklärt, sogar ich habs geblickt 🙂
sun