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Forum / Allgemeines

Eintragung auf Lohnsteuerkarte  

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Kasimir2001
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17 Jahren  ago  

Wollte mir mit dem Formular 162 zusätzlich zu den Fahrtkosten (für Wohnung - Arbeitsstätte) noch einen weiteren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ich habe die Karte unverändert zurückerhalten mit dem Hinweis, dass ich die Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer geltend machen könnte. Habe ich hier die Möglichkeit eines Einspruchs, da die zusätzlichen Kosten eindeutig den Werbungskosten zuzuordnen und auch nachweisbar sind.

Für was macht der Vordruck ansonsten Sinn, wenn von dem Büro sowieso nichts berücksichtigt wird?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Gewiss ist ein Einspruch möglich, beim Direktor des Büros. Es werden jedoch nicht automatisch alle Arten von Werbungskosten vorab auf der Steuerkarte eingetragen. Zum Beispiel sollten die Kosten regelmäßig, etwa monatlich, anfallen. Vielleicht solltest Du zuerst den betreffenden Sachbearbeiter um nähere Aufklärung über die Ablehnungsgründe bitten. (Das hätte er eigentlich schon schriftlich mitteilen können! Entweder war ihm das zuviel Arbeit, oder er wollte sich auf nichts verbindlich festlegen.)


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Ische
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17 Jahren  ago  

Muss man dazu denn nicht auch das Formular 161 ausfüllen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html#certificats

162 => Lohnsteuerermäßigungsantrag (beschränkt steuerpflichtige Lohnempfänger) das ist für Grenzgänger (steuerlicher Wohnsitz nicht in Luxemburg);

161 => Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (für unbeschränkt Steuerpflichtige; also steuerlicher Wohnsitz in Luxemburg)

Unter "Annexes aux demandes" findet man nach Bedarf entsprechende Anhangs-Formulare (etwa bei Bausparbeiträgen oder bei Außergewöhnlichen Belastungen etc.)


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Kasimir2001
54 Messages

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17 Jahren  ago  

Hier muss man aber auch wieder die Frage zulassen, ob dies nicht schon wieder eine Benachteiligung von Grenzgängern bereits bei der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte bedeutet. Da wir nach 157 L.I.R. ja gleich behandelt werden ist hier nicht ersichtlich, weshalb Grenzgänger nicht auch schon die Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte eintragen dürfen.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Ein beschränkt Steuerpflichtiger wird nur auf Antrag hin gleichbehandelt wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, und zwar wenn er nachweisen kann, dass er seine Einkünfte überwiegend in L erzielt.

Bis zu einem gewissen Grade macht das Sinn; denn sonst könnte ein Steuerpflichtiger seine Sonderausgaben 2mal geltend machen: 1. dort wo er beschäftigt ist, und 2. dort, wo er seine übrigen Einkünfte versteuert, also im Wohnland. Man könnte sich indes über den %-Wert der Haushaltseinkünfte streiten, ab wann einem solchen Antrag stattgegeben wird.


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Nina78
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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo, mein Mann und ich sind beide Grenzgänger und verdienen 100% unseres Haushaltseinkommens in Luxemburg. Wie kann man den Antrag auf Gleichstellung stellen? Und: Lohnt sich das? Grüsse Nina


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Auf dem Formular zur Einkommensteuererklärung einfach dementsprechend ankreuzen. Näheres siehe "Tipps", unter Punkt 6


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Nina78
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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo, danke für die Info. Wir haben bis jetzt noch keine ESt-Erklärung gemacht und hoffen eigentlich auch, dass das Finanzamt uns übersieht


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn ein verheiratetes Paar in L beschäftigt ist, so kommt es in Steuerklasse 2 und wird zusammen veranlagt. Die ESt-Erklärung ist in diesem Falle obligatorisch.

Und ich würde meinen, dass ihr ohne eine solche Erklärung eher zu viel als zu weniger Steuer zahlt. Die Mühe sollte sich also lohnen. (Und wenn ihr so viel verdient, das ihr eure Einkünfte nicht mehr einfach so überblickt, sollte sich sogar ein Steuerberater lohnen).


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

meine Frau und ich arbeiten ebenfalls beide in Lux. Letztes Jahr haben wir unsere erste Steuererklärung in Lux abgegben und auch alle gezahlten Steuern zurückerhalten. DerBescheid kam recht schnell. Wenn ich mich recht erinnere nach 4-5 Monaten. War also ein voller Erfolg und bis dato nur zu empfehlen.

Dieses Jahr haben wir wieder eine Steuererklärung abgeben. Fristgerecht, wie auch im Vorjahr. Aber bis jetzt haben wir keinerlei Bescheid. Nur durch einen Anruf weiß ich das meine Erklärung auch angekommen ist. Ist das noch normal oder ehrer ein schlechtes Zeichen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Auch die Steuerbehörde leidet unter zu starken Arbeitsanfall. Es ist daher völlig normal, dass zum Teil die Bescheide erst auf den letzten Drücker herausgehen, d.h. wenn die Steuerschuld zu verjähren droht. Also: Geduld! die Bürokratie läuft auf Hochtouren ...