Wollte mir mit dem Formular 162 zusätzlich zu den Fahrtkosten (für Wohnung - Arbeitsstätte) noch einen weiteren Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ich habe die Karte unverändert zurückerhalten mit dem Hinweis, dass ich die Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer geltend machen könnte. Habe ich hier die Möglichkeit eines Einspruchs, da die zusätzlichen Kosten eindeutig den Werbungskosten zuzuordnen und auch nachweisbar sind.
Für was macht der Vordruck ansonsten Sinn, wenn von dem Büro sowieso nichts berücksichtigt wird?