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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Einstieg über Zeitarbeit / Krankenversicherung  

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ayelet
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18 Jahren  ago  

Hallo Leute,

ich habe vor, über Zeitarbeit eine unbefristete Arbeitstelle in Luxemburg zu finden. Letzte Woche war ich schon bei Randstad in der Stadt Luxemburg und habe mich dort registrieren lassen. Ist es sinnvoll sich gleichzeitig auch an andere Zeitarbeitsfirmen in Luxemburg zu wenden (kann man überhaupt bei mehreren Zeitarbeitsfirmen gleichzeitig registriert sein?)? In dem Zusammenhang noch eine Frage bzgl. Krankenversicherung: Im Moment bin ich hier in Deutschland privat versichert, nachdem ich einige Jahre im Ausland war und eben total aus dem System hier raus. Wie regelt man seine Krankenversicherung in diesem Fall am besten, wenn z.B. zwischen 2 Zeitarbeitjobs in Luxemburg eine zeitliche Lücke ist?

Ich würde mich sehr über Eure Tipps und Erfahrungsaustausch freuen!

Danke und viele Grüße


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Du bist bei der Zeitarbeitsfimra in L nur in einem Beschäftigungsverhältnis (bzw. Arbeitsvertrag), wenn das Unternehmen ein Kundenunternehmen für Dich gefunden hat. Also bist Du frei, Dich bei anderen Zeitarbeitsfirmen listen zu lassen. Du musst aber evtl. öfter mal bei diesen Firmen telefonisch oder persönlich nachfassen, damit Du dort auch geistig präsent bist, sobald Nachfrage da ist (Kontakt zu Betreuer!).

Sobald Du ein Angebot von einem Kundenunternehmen erhältst für einen direkten Arbeitsvertrag, muss das Zeitarbeitsunternehmen Dich freigeben.

Während der Beschäftigungsdauer bist Du in L über die Zeitarbeitsfirma steuerlich und sozialversicherungsmäßig angemeldet. Während Du kein Arbeitsverhältnis hast, bist Du in D arbeitslos.


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ayelet
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18 Jahren  ago  

Danke Meffo für Deine Auskunft, jetzt bin ich schonmal ein gutes Stück schlauer! Aber hast Du auch eine Ahnung, ob ich, nachdem ich z.B. über eine Zeitarbeitsfirma ein Arbeitsverhältnis in L hatte, mich dann aber anschließend in D arbeitslos melde, in D in eine gesetzlich Krankenkasse reinkomme. (wie schon gesagt, muss mich ja im Moment privat versichern)


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Nach der neuen Gesundheitsreform in D soll ja jeder das Recht bekommen, wieder in die gesetzliche zurückzukehren. Wenn Du aber Anspruch auf ALG in D hast, müsstest Du auch darüber gesetzlich versichert sein.

In L gilt neuerdings eine Wartezeit, bis dass ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeldzahlung entsteht.


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ayelet
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18 Jahren  ago  

Leider habe ich in D keinen Anspruch auf ALG (wawr einige Jahre mit Stipendien im Ausland), deshalb bin ich im Moment auch nicht gesetzlich versichert. Deshalb muss ich mal in Erfahrung bringen, wie es damit hier in D aussieht, wenn ich in L z.B. über Zeitarbeit dort gesetzlich versichert bin oder war.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn Du über eine entsprechend lange Zeitdauer in L beschäftigt gewesen bist, hast Du, wenn Wohnsitz in D, Anspruch auf ALG in D.

http://www.euroluxembourg.lu/arbeitslos.html