Hallo, hat jemand Erfahrung mit Einspruch bei der Adm. des Contrib. directes?. Es geht um den aktuellen Jahresausgleich also 2011. Ich wurde unter Androhung einer Strafgebühr von 800 Euro aufgefordert, meinen Jahresausgleich für 2011 bis zum 05.01.2013 abzugeben. Am 04.01.2013 habe ich diese persönlich im Steuerbüro in Remich abgegeben. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich ja nicht steuerpflichtig bin (kein Jahresgehalt über 100 000 Euro) und dass man die Steuererklärung nicht akzeptiert, weil sie erst am 04.01.2013 abgegeben wurde anstatt am 31.12.2012. Leider verstehe ich das nicht, dass ich einerseits eine Strafe zahlen soll wenn ich nicht bis zum 05.01.2013 abgebe und andererseits bin ich jetzt nicht steuerpflichtig. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
INFO FLASH
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Das ist nicht schwer zu verstehen.
Die Erklärung wurde zu spät abgegeben, folglich sind die Ansprüche für eine Rückzahlung erloschen (du bekommst nichts zurück, obwohl evtl Ansprüche da sind). Hätte es jedoch eine Nachzahlung gegeben dann würde das Finanzamt sein Ansüche geltend machen dürfen.
Das Finanzamt darf 10 Jahre nachfordern, der Steuerpflichtige verliert seine Ansprüche zum 31.3 jeden Jahres, oder nach Ablauf eine evtl erteilten Verlängerungsfrist.
Also das was "Info" geschrieben hat, kann nicht passen.
Ich werde zwar auch immer aufgefordert eine Steuererklärung bis zum 31.03. abzugeben, wo mich aber mein Steuerfachmann immer berühigt. Denn bis zum 31.03. schaffe ich es nie, meine Unterlagen zusammen zubekommen, denn die erforderliche Gehaltsübersicht für das Vorjahr bekomme ich von meinem Arbeitgeber immer sehr spät. Mein Steuerfachmann sagte es mir so, dass es erst eng würden werde, wenn man auf den Erinnerungsbrief nicht reagieren würde.
Zu dem Problem von tine1 würde ich auch vorschlag direkt bei seinem zuständigen Steuerbüro anzurufen und den Fall zuklären. Was ich mir vorstellen könnte, da tine1 ja nicht steuerpflichtig ist, da das Jahresgehalt nicht über 100.000 EUR geht oder sie nicht verheiratet ist, dass man dann eine Pflicht hat, seine Steuererklärung bis zum 31.12. abzugeben. Wäre man verpflichtet eine abzugeben wäre der Termin der 05.01.2013 gewesen. Das Steuerbüro schreibt viele einfach mal an, um zu sehen, was Sache ist. Gruß
Bitte nicht aus der Vergangenheit auf heute schliessen - auch in Lu klafft ein Loch in der Kasse und was früher mal sehr Großzügig gehandhabt wurde ist heut nicht mehr so.
Es wird heut deutlich strenger auf Fristen geachtet als es früher der Fall war.
Im Kollegenbereich hat es die ersten auch schon getroffen und die waren auch ziemlich sauer - "das war doch eigentlich immer so und warum geht das jetzt nicht mehr?" ist ein Satz den ich zu oft gehört habe.
Wenn das Finanzamt die Abgabe der Einkommensteuererklärung gefordert hat, könnte ich mir vorstellen, dass der Lohnsteuerjahresausgleich nicht reicht.
Ich hatte übrigens auch eine Aufforderung vom lux. Finanzamt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 unter Androhung eines Erzwingungsgeldes und das obwohl ich sie fristgerecht (und nachweisbar) online eingereicht hatte... Mein Einschreiben mit Angaben zum Onlinevorgang kam nie an...dafür aber eine 2 Aufforderung... Erst ein Anruf bei den sehr hilfsbereiten Beamten hat zur sofortigen Lösung meines Problems geführt. Die Telefonnummer steht auf dem Schreiben drauf.
Ich bekomme auch seit Jahren immer eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Interessanterweise gebe ich meine immer spätestens im Mai ab. Bei Nachfrage bei meinem Steuerberater bekam ich dann den Hinweis, dass die Steuerbüros immer überfordert wären und daher immer alle Anschreiben, von denen die noch keine Steuerklärung gesichtet haben. Daher nie in Panic geraten.
Gruß