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Forum / Allgemeines

einspruch gegen kindergeldbescheid wegen kummlierung  

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cglux
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17 Jahren  ago  

Sorry, das ich evtlnerve:

Also in meinem Beispiel wäre es jetzt folgendermassen, wenn ich es jetzt richtig verstanden habe:

2 Kinder,Frau arbeitet nicht.....

Kindergeld L 440- Kindergeld D 364 = 76€ 300€ Elterngeld D bleiben, aber dazu würden noch die 500€ aus L kommen + die 150€ Kinderboni

Was ergeben würde für den Zeitraum Januar-Juni 76*6 + 150*6 + 6*500= 4356€ Differenz aus L.

Zu schön um wahr zu sein....daher geh ich davon aus das ich was falsch verstanden habe!

Bitte um Aufklärung!

Vielen vielen Dank


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17 Jahren  ago  

doch, das geht schon unter der Voraussetzung das es bei dir noch keinen Ablehnungsbescheid gab.

Nur mal so, das sind bei mir die letzten 4 Jahre immer so um 6000euro gewesen. Habe aber auch 4 Kinder.


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cglux
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17 Jahren  ago  

Ehm....jetzt versteh ich nur noch Bahnhof! Was wäre ein Ablehnungsbescheid,wie kommt man daran,bzw. kann man den verhindern und wie kann man rausfinden ob es diesen bei mir gibt? Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen?

Danke dir info und sorry wenn ich dich mit meinen Fragen belästigen sollte


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cglux
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17 Jahren  ago  

ich habe die letzten Jahre immer die differenz erhalten wie alle anderen auch.nur da hatte ich nur ein kind und seit 9 monate 2 kinder


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Siddy74
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17 Jahren  ago  

Frau arbeitet nicht -> primär ist Lux für euch zuständig da Weib'schen keinen AG hat und über den Mann in Lux sozialversichert ist (normalerweise über Fam. Vers.). --> Volles KG aus Lux (also die 440€), keine Differenzzahlung da Lux > BRD & Lux vorrang hat --> EG < EZ --> Lux zahlt 485€ Zulage, Deutschland nix (vorrang Lux). --> 140€ Kinderbonus, der aber nix mit EG oder EZ zu tun hat sondern eine Steuererleichterung ist.


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Grobi82
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17 Jahren  ago  

Wonach entscheidet sich eigentlich, ob Luxemburg oder Deutschland "Vorrang" hat?

Meine Freundin und ich sind beispielsweise nicht verheiratet. Kann ich (arbeitstätig in Lux) Erziehungszulage (L) beantragen und meine Freunding Elterngeld (D), ohne dass beide Ansprüche saldiert werden?


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cglux
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17 Jahren  ago  

@Siddy74

Stimmt so genau auch nicht, denn wir haben immer das Kg und Eg monatlich aus D bekommen und eben alle 6 mMonate die Differenz aus L bekommen.Wieso es so bei uns ist,weiss ich nicht


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17 Jahren  ago  

cglux, zuerst ein kleiner Hinweis -> don't feed the foren troll, lass es einfach sonst gehts bei der Person gleich unter die Gürtellinie.

Wie gesagt, ich bin der lebende Beweis das es geht und das Gerichtsurteil des EUGH bestätigt das legal ist und bei dir ist die Situation vergleichbar.

Zu deiner Frage nach dem Ablehnungsbescheid - sofern du nie einen Antrag gestellt hast sind deine Ansprüche noch gültig und da deine Frau ja noch in Deutschland in Elternzeit ist kann die Frist in Luxemburg nicht abgelaufen sein.


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cglux
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17 Jahren  ago  

Man eh, ist das alles so kompliziert!

Welchen Antrag soll man da stellen?bei der CNPF? Und welche Ansprüche?Denn wenn ich es richtig verstanden habe, läuft ja jetzt eh alles normal, so wie es sein soll....dh eg wird nicht verrechnet.....


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cglux
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17 Jahren  ago  

Danke


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Grobi82
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17 Jahren  ago  

@Info:

Kannst du vielleicht mal noch kurz deine Meinung zu meiner Situation (s.o. 1. Beitrag auf Seite 2) mitteilen?


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cglux
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17 Jahren  ago  

Ich habe gerade mit der Kasse in Lux telefoniert, und die haben mir mitgeteilt das bei Eltern mit 2 Kinder sich im wesentlichen nicht ändert, und das die rechnung bzw. Differenz so gerechnet wird:

Bei mir mit 2 Kinder: KG L 440- KG D 364 = 76€ Erziehungszulage L 485- Elterngeld D 300= 185€ + Kinderboni 150

Würde es im Juli eine Diffauszahlung geben von 6*76+6*185+6*150=2466€

Seht ihr es auch so? Ich meine, ich will mich nicht beklagen, aber aufs Ohr gehauen werden will ich auch nicht!


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17 Jahren  ago  

@Grobie Wenn du von mir nichts bekommst gibt es nichts verbessern. Deine Annahme ist also richtig.

@cglux Warum beantragst du die Erziehungszulage bereits wenn das Elterngeld noch läuft? Ich habe zuerst gewartet bis das Elterngeld meiner Frau ausgelaufen war und dann gab es nix was man abziehen/gegenrechnen kann.


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Siddy74
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17 Jahren  ago  

@Grobie Ihr lebt beide in einem Haushalt also eine "Ehe-"ähnliche" Gemeinschaft". Weiterhin muss eine Haushaltsbescheinigung abgegeben werden - also vergiss es was der olle Info da wieder ein Mist von sich gibt! Du kannst nicht doppelt kassieren, never ever. Das wäre auch Sozialbetrug.

@cglux Ich weiß nicht ob es "früher" einmal anders geregelt wurde - ich spreche vom "jetzt und hier" - also wir haben das im Jahr 2013 gemacht und auch viel mit der EG Kasse in SB & Tr kommuniziert. Zuerst kam auch die Ablehnung mit der wir in Lux ZUERST die Zulage beantragen mussten, da mein Weibchen keinen AG im Rücken hatte und Lux in genau dem Fall primär den Vorrang hat und man genau dann ZUERST dort die Zulage beantragen mussten. Als die Zulage dann durch ging wurde die sie vom EG in BRD abgezogen und wir bekommen nun die Differenz aus der BRD (nicht Lux). Das EG ist ausgelaufen und die Zulage läuft bis die kleine 2jahre alt ist, da sie an das Alter des kindes gebunden ist. Das ist das einzigste was Sinn macht und was richtig ist ohne das jemand Verluste hat oder Betrug begeht. Das ist auch genau DAS was nun hier ( http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6328) entschieden wurde:

Verrechnung

deutsches Kindergeld -> luxemburgisches Kindergeld Elterngeld + Betreuungsgeld -> Erziehungszulage + Elternurlaubsentschädigung