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Forum / Allgemeines

einspruch gegen kindergeldbescheid wegen kummlierung  

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17 Jahren  ago  

Quod erat demonstrandum - Fratzenbuch Kommunikationsgebaren.

Wie gesagt, ich habe zweimal Geld bekommen und das hat das Gericht ja auch bestätigt das es legal war. Was trieft da ein Neid wenn die eigene falsche Wissenslage auch noch gerichtlich bestätigt wird.

Der "Schwachmat" hat sein Geld, andere leider nicht!


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Juergen1964
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17 Jahren  ago  

Hallo @info,

also hast Du Erziehungzulage ( Lux.) und Kindergeld und Erziehungsgeld (DE) erhalten.

Richtig?


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17 Jahren  ago  

Jap, so ist das. Und nur mal so, als Papa und Grenzgänger habe ich (der Papa) sogar zusätzlich noch Elterngeld aus Deutschland bekommen.

Alles 100% legal, wobei ich in Deutschland sogar von der Sachbearbeiterin bearaten wurde wie das günstigste Model für mich aussehen würde


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Juergen1964
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17 Jahren  ago  

Hallo,

das hab ich ja mit Elterngeld (DE) gemeint.

Nun hoff ich das die Familienkasse ( Lux.), bei mir (nach mein Einspruch) auch so sieht.


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17 Jahren  ago  

Ich glaube du hast meinen Hinweis nicht verstanden.

Meine Frau hat 12 Monate Elterngeld Deutschland bekommen und ich habe 2 Monate Elterngeld aus Deutschland bekommen danach habe ich meine Ansprüche in Luxemburg geltend gemacht. Es gab keinerlei Verrechnung von Leistungen aus Luxemburg mit Leistungen aus Deutschland im Zusammenhang mit dem Elterngeld.

Die Masse der in Luxemburg arbeitenden Papa's lässt seinen Anspruch auf 2 Monate Elterngeld in Deutschland verfallen.


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wieni
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17 Jahren  ago  

@Juergen1964: Du hast Einspruch eingelegt gegen die Verrechnnung von Elterngeld (DE) gegen Erziehungszulage (Lux)?? Sagts Du bescheid wie es ausgegangen ist?


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Juergen1964
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17 Jahren  ago  

Hallo @wieni,

gib dann bescheid wie es Ausgegangen ist ( die Angelegentheit geht schon über ein halbes Jahr).


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17 Jahren  ago  

Ich sage es mal so, Jürgen hat Einspruch eingelegt und nach dem aktuellen Urteil wird er rückwirkend seine Ansprüche geltend machen können. Nur hilft das allen die keinen Einspruch eingelegt haben absolut nicht weiter, deren falsche Bescheide wurden rechtsgültig und damit ist der Anspruch futsch.


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Grobi82
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17 Jahren  ago  

@Info: "Meine Frau hat 12 Monate Elterngeld Deutschland bekommen und ich habe 2 Monate Elterngeld aus Deutschland bekommen danach habe ich meine Ansprüche in Luxemburg geltend gemacht."

-> wie wurde deine 2-monatige Elternzeit arbeitsrechtlich in Luxemburg behandelt? Hast du Sabbatical oder unbezahlten Urlaub genommen?

Viele Grüße Grobi


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17 Jahren  ago  

Hallo Grobi82,

ich habe mit meinem Chef eine Reduzierung der Arbeitszeit für zwei Monate vereinbart, diese lag bei 50%. Von den 50% war laut Vereinbarung 25% unbezahlte Freistellung und 25% über Zeitkonto geregelt.

Daraus resultierte ein Antrag in Luxemburg auf Elterngeld, dieser wurde natürlich abgelehnt da mein Zeitmodel nicht die gesetzlichen Anforderungen von Luxemburg erfüllt. Mit dem Ablehnungsbescheid aus Luxemburg habe ich meinen Antrag in Deutschland gestellt und hier war mein Model gesetzlich abgesichert und vollkommen in Ordnung. Da aus Luxemburg laut Ablehnungsbescheid keine finanziellen Ansprüche bestehen hat Deutschland ohne Probleme bezahlt.

Man sollte immer zwei Dinge beachten: 1. Die Arbeitszeit besser nicht unter die 50% Grenze senken damit sich keine Nachteile im Arbeitsrecht und den Sozialversicherungen ergeben. 2. Die Arbeitszeit sollte mindestens soweit gesenkt werden damit man die deutschen Mindestanforderungen erfüllt.

Letztlich hatte ich bei zwei Kinder 4 schöne Monate mit finanziellem Ausgleich. Wenn man dann noch ein paar Urlaubstage in den beiden Monaten opfert ist man praktisch komplett daheim bei Frau und Kind.


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Grobi82
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17 Jahren  ago  

Hallo Info, danke für diese "Bedienungsanleitung". Hört sich alles sehr schlüssig und durchdacht an. Bei uns in der Firma gäbe es die Möglichkeit ein "Sabbatical" einzulegen. Das hieße im konkreten Fall, dass ich 2 Monate zu Hause bleiben kann. In meiner Abwesenheit und in den beiden Monaten davor bekome ich dann nur jeweils 50% meines Gehaltes. Sollte doch eigentlich auch funktionieren.


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2205649
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Irgendwie bin ich etwas perplex und verstehe das Statement der CNPF nicht. Ich habe es so verstanden, dass das Elterngeld nicht mit der Erziehungszulage zu verrechnen ist und somit jeder Anspruch auf die Erziehungszulage hat.

Da liege ich anscheinend falsch, oder? Bitte um Klärung.

VG


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cglux
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17 Jahren  ago  

Also, ich habe es jetzt so verstanden, das alles so bleibt wie es war (was für mich auch in Ordnung ist)! Sehe ich das richtig oder etwa nicht?

Danke für jede hilfreiche Antwort!


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17 Jahren  ago  

@72205649

Nein, das ist nicht die Aussage des Urteils. Das Urteil sagt nur das die Anspüche wie Kindergeld oder zB Schulanfangszulage nicht verrechnet werden dürfen.

Kurzes Beispiel, Zahlen frei erfunden.

Die Frau bekommt in Deutschland Erziehungsgeld die Summe im Jahr sind 12000Euro Es existieren weitere Differenz Ansprüche in Luxemburg da es nicht das erste Kind ist.

Bisher hat Luxemburg wie folgt gerechnet.

Summe aller Leistungen aus Luxemburg 10000 - Summe aller Leistungen aus Deutschland 14000 = evtl zu zahlemder Differenzbetrag (0Euro)

Bei dem Posten für Deuschland hat Luxemburg das deutsche Elterngeld eingerechnet und das wurde mit dem Gerichtsentscheid für falsch erklärt.


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Juergen1964
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17 Jahren  ago  

Das Bedeutet, dass Elterngeld (DE) nicht von der Erziehungszulage abgezogen wird!!