jaja, ich weiß es gibt schon viele Threads hier zu diesem Thema, aber mein Problem ist: Was ist eigentlich der aktuelle Stand? Ich möchte mal kurz mein Verständnis zusammenfassen und Euch bitten das zu korrigieren:
1) Grundsätzlich müssen /bzw. können) Mieteinnahmen aus D in Lux nicht angegeben werden
2) Die Einnahmen zählen auch nicht in den Antrag gemäß Art. 157ter LIR, da es hier nur um berufliche Einkünfte geht
3) Ich meine gelesen zu haben, daß sich das nun geändert hat oder ändern soll?
Ich suche seit einer Stunde danach im Forum und konnte leider nichts finden. Es wäre nett, wenn jemand entweder einen Link oder eine kurze Erläuterung posten könnte - vielen Dank im voraus!