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Forum / Allgemeines

Einkommensteuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich in Luxemburg  

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DianaK
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite seit dem 16.08.2006 in Luxemburg. Da ich mehr als 90 % meiner Einkünfte für das Jahr 2006 in Lux erziehlt habe, gab ich eine Einkommenssteuerer in Lux ab. Vor kurzem habe ich einen Steuerberscheid mit nachfolgender Erläuterung erhalten "da ich nicht ein ganzes Jahr in Lux beschäftigt war, kann keine Besteuerung gemaess § 157ter vollzogen werden. Sie erhalten einen Lohnsteuerjahresausgleich..."

Ist diese Vorgehensweise richtig? Vielen Dank für Eure Antworten...


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Ob jemand eine Einkommensteuererklärung sowie einen Antrag auf Gleichbehandlung mit einem ansässigen Steuerpflichtigen machen "darf", ist per Gesetz an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ob diese im konkreten Einzelfall erfüllt waren oder nicht, wäre zu prüfen (zumal sich hier in dieser Frage das Steuerrecht schnell ändert).

Praktisch läuft der Unterschied zwischen LStJahresausgleich und Veranlagung nach ESt-Erklärung darauf hinaus, ob bestimmte Sonderausgaben wie bei einem ansässsigen Steuerpflichtigen anerkannt werden, sowie die Verluste aus Einkünften aus dem Wohnland (bei Gleichstellung). Wenn solche Geschichten keine Rolle spielen, macht es keinen großen Sinn, sich über die Ablehnung aufzuregen.


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DianaK
3 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich hätte Sonderausgaben (jeweils den Höchstbetrag von 672 € für Versicherungen und Bausparverträge) sowie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

An welche Bedingungen ist die Gleichbehandlung mit einem ansässigen Steuerpflichtigen geknüpft? Ich habe 5 Monate im Jahr 2006 in Luxemburg gearbeitet und dort 100 % meiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.