Hallo,
ich arbeite seit dem 16.08.2006 in Luxemburg. Da ich mehr als 90 % meiner Einkünfte für das Jahr 2006 in Lux erziehlt habe, gab ich eine Einkommenssteuerer in Lux ab. Vor kurzem habe ich einen Steuerberscheid mit nachfolgender Erläuterung erhalten "da ich nicht ein ganzes Jahr in Lux beschäftigt war, kann keine Besteuerung gemaess § 157ter vollzogen werden. Sie erhalten einen Lohnsteuerjahresausgleich..."
Ist diese Vorgehensweise richtig? Vielen Dank für Eure Antworten...