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Forum / Allgemeines

Einkommensteuererklärung Luxembourg  

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VWL
183 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Forum,

kurze Frage, macht es Sinn als Verheirateter Grenzgänger (Frau arbeitet in D) überhaupt eine Einkommensteuererklärung in Luxembourg zu machen?

Hab mal kurz durchgerechnet und komme auf eine Nachzahlung.

Kann mir jemand kurz dazu was sagen?

Vielen Dank


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, wie die Einkommen verteilt sind und welche Sonderausgaben etc man geltend machen kann. Eine Nachzahlung kann bei Grenzgängern nicht herauskommen, dann erfolgt eine Nichtveranlagung.


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move11
164 Messages

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18 Jahren  ago  

Wieso können Grenzgänger nicht nachzahlen? kannst du mir das bitte genauer erklären?


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

Man muß ja einen Antrag auf Gleichstellung mit Ansässigen beantragen um Sonderausgaben etc ansetzen zu können. Dieser Antrag wird von der Steuerbehörde automatisch bei einern ev. Nachzahlung zurückgenommen. Damit findet keine Gleichstellung statt und somit auch keine Nachzahlung.


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

hallo,

wenn aber beide grenzgänger sind, dann kommt es schnell zu einer nachzahlung. hätte es hier vorteile sich nicht gleichstellen zu lassen?

gruss


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fludderer
39 Messages

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18 Jahren  ago  

Das verstehe ich nicht! Wieso macht es bei der steuerlichen Veranlagung einen Unterschied wenn beide Ehepartner als Grenzgänger in Luxemburg tätig sind?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

wir, frisch verheiratet, in D wohnend, w in D (1/3 des haushaltseinkommens), m in L arbeitend (2/3 des haushaltseinkommens) => 1. welche lohnsteuerklassen sind zu empfehlen ? 2. was hat es sich mit einer sog. gleichstellung auf sich ? 3. lohnt eine ummeldung des hauptwohnsitzes nach L ? (keine mietkosten)


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn beide in Lux. steuerlich erfasst sind, erfolgt automatisch eine Aufforderung zur Einkommenssteuererklärung. Leider für die meisten mit Nachzahlungen verbunden.


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fludderer
39 Messages

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18 Jahren  ago  

Meine Frage wurde damit leider nicht beantwortet. Wenn ich und meine Frau doch keinen Antrag auf steuerliche Gleichbehandlung stellen, warum müssen wir dann evtl. nachzahlen und wenn nur einer Lux beschäftigt ist, ist er aussen vor?