Folgendes Problem: Ich arbeite seit 01.01.2003 in Lux. und wohne in D. Wurde 03.2003 geschieden und das ganze Jahr 2003 alls Single in Lux versteuert. Nun kommt der Deutsche Fiskus auf mich zu und verlangt eine Einkommensteuererklärung sammt Bruttogehalts-Nachweis für 2003 (Lux.Gehalt.) Meine Ex ,welche immer in D arbeitete und ich hatten zuvor immer eine getrennte veranlagung unsrerer Gehälter in Deutschland. Da ich nun leichte Ängste vor einer doppelt Versteuerung meines Jahreseinkommens und der damit verbunden Nachzahlung habe, stellt sich mir die Frage wie ich nun reagieren soll, bzw. was nun auf mich zu kommt oder kommen könnte. Wer kann mir da Helfen oder einige Tips geben??
Ich würde sage, da kannst du relativ beruhigt sein, denn das Einkommen aus L darf in D nicht noch einmal besteuert werden. Es kann lediglich in die Progressionberechnung mit einbezogen werden. Und wenn du in D keine Weiteren Einkünfte, z.b. Miete oder Pacht, hast kann dir da nichts passieren.
Das mit der Steuerklasse nach der Scheidung ist unabhängig von Kindern oder nicht. Und es sind 3 Jahre nach dem rechtskräftigen Scheidungsurteil soviel ich weis, also könnte Jemp für 2003 auf jeden Fall aus L was zurückbekommen, wenn er das ganze Jahr als Klasse 1 (C=Celibataire) versteuert wurde.
Die Frage "Steuerklasse nach der Scheidung" wurde soeben hier behandelt:
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=572
Natürlich beeinflusst die Anzahl der zuvor auf der Steuerkarte eingetragenen Kinder, welche Steuerklasse man noch 3 Jahre nach der Scheidung/Trennung bekommt (2.1 oder 2.2. oder ...)