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Forum / Allgemeines

Einkommensteuererklärung  

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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich wohne in Deutschland und bin seit 01.12. in Luxemburg angestellt und hab die letzten Jahre (auch dieses Jahr noch) freiberuflich in Deutschland gearbeitet. Hab diese Jahr also in Deutschland Einkommen bezogen. Muss ich bei meiner (deutschen) Einkommensteuererklärung 2005 nun das Luxemburger Gehalt angeben und voll versteuern? Ich arbeite ja noch keine 183 Tage hier. Dann verliert aber doch fast jeder, der mitten im Jahr in Luxemburg anfängt, den Steuervorteil. Ist das wirklich so?

Angenommen, es wär so, dann muss die Firma mir doch das Bruttogehalt auszahlen, oder? Wie ist das dann mit Kranken- und sonstigen Sozialversicherungen? Dann bin ich dieses Jahr (diesen Monat) noch nicht in der luxemburgischen KV und zahl auch noch keine Beiträge zur Rentenversicherung etc., oder doch? Wer weiß Rat?

Christian


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Meffo
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19 Jahren  ago  

1) Einkommenssteuer: L: Das Dezembergehalt wird in Luxemburg nur und definitiv mit dem Lohnsteuervorabzug abgerechnet. 2006 bist Du dann voll dabei! (d.h. evtl. auch mit Lohnsteuerjahresausgleich bzw. EStErklärung) D: Das ausländische Einkommen muss mit angegeben werden, wird aber nicht doppelt besteuert. Progressionsvorbehalt: Es wird mitherangezogen, um den %-Satz zu bestimmen, womit das inländische Einkommen besteuert wird.

2) Sozialversicherung Die Sozialversicherung in L beginnt mit dem 1. Tag des Arbeitsantritts in L. Näheres siehe www.ccss.lu


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19 Jahren  ago  

Vielen Dank, Meffo. Heißt das jetzt auch, dass ich für 2005 in Luxemburg weder Lohnsteuerjahresausgleich beantragen noch EStErklärung abgeben muss / darf / soll?

Wo mach ich die Fahrtkosten geltend? Bei meiner deutschen EStErklärung für 2005? Kann ich da auch die Miete für die Wohnung geltend machen, die ich mir geholt hab, um nicht jeden Tag 130, sondern nur 50 km zu fahren?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Das Einfachere vorneweg:

Die Fahrtkosten werden in L pauschal nach Schema F erschlagen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1199

Das heißt, wenn Du Deine Angaben bezüglich Wohnsitz und Arbeitsort richtig bei der Beantragung der Lohnsteuerkarte gemacht hast, werden sie von Amts wegen eingetragen (max. 30 Einheiten).

Doppelte Haushaltsführung kennt das Luxemburger Steuerrecht nicht als Begriff. Man muss nur sehen, wie man diese Kosten unter Werbungskosten oder Sonderausgaben, einzeln belegt, gepackt bekommt. Da ja sowieso eine dt. ESt-Erklärung bei Dir ansteht, kannst Du diese Kosten auf jeden Fall in D erklären.

Weiteres siehe Der Lohnsteuerjahresausgleich, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=823


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Du kannst für 2005 in Luxemburg einen Lohnsteuerjahresausgleich machen und bekommst so wahrscheinlich alle Steuern zurück. Nur in D. kannst Du vom lux. Einkommen die doppelte Haushaltsführung geltend machen, ebenso ev. Fahrtkosten (nach deutschem Recht).


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19 Jahren  ago  

Heißt das, ich kann in Deutschland die Fahrtkosten im Dezember zu meinem Luxemburger Arbeitgeber geltend machen? Und in Luxemburg? Klasse!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich zweifle, was nach 4 Wochen Arbeiten an Lohnsteuerjahresausgleich herauskommen soll (vorausgesetzt, das Steuerbüro spielt da überhaupt mit).

Euphorie ist natürlich schön. Aber wenn man auf dem Boden der Tatsachen zurück kommt; 1. L anerkennt nicht mehr als 30 Entfernungseinheiten. 2. D anerkennt die Werbungskosten bezüglich L nur, insoweit sie den Steuersatz nach Progressionsvorbehalt herabzusetzen vermögen.

Merke: Geltend machen kann man viel; was das am Ende ausmacht, ist meist weniger.


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19 Jahren  ago  

Genau diesen Fall hatte ich ebenfalls im letzten Jahr. Ich hatte im Sept. 04 in Lux begonnen und mir einen Steuerberater, der auch in diesem Forum postet, für 2004 mit Spezialgebiet "Steuerlux' genommen. Dieser erklärte mir, dass ich in 2005 für 2004 gar keine Steuererklärung machen könnte. Hat sich dies nun geändert?


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

es ist immer schwierig auf pauschale Fragen in so einem Forum zu antworten. Nur mal grundsätzlich gesagt: kann in Luxemburg bei unterjährigem Beginn ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden. Es kommt halt auch ein bißchen drauf an, was man für Steuerabzüge hatte, ob sich das Ganze dann auch lohnt. Geändert hat sich diesbezüglich an der Gesetzeslage nichts!


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19 Jahren  ago  

"das luxemburgische Gesetz sieht den Lohnsteuerjahresausgleich nur für Nichtansässige vor, die mindestens 9 Monate in Luxemburg gearbeitet haben oder mindestens 75% des Bruttojahreseinkommens in Lux. erzielt haben." Aufgrund dieser Anwort und meiner erst 4 monatigen Tätigkeit in Lux sei keine Abgabe einer Steuererklärung in Lux möglich.... unabhängig von der Höhe der geleisteten Steuern und evtl. Rückzahlungen...

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