Ob man nun Sonderausgaben hat oder nicht, man bekommt immer einen Pauschalbetrag "forfait" gutgeschrieben.... laut Formular: "Falls die Zwischensumme aus Zeile 76 niedriger ist als der Pauschbetrag wird letzterer eingetragen.(Der Pauschbetrag beträgt jährlich 480 EUR; Ehepartnern, die beide Bezüge aus nicht selbständiger Arbeit beziehen und zusammen veranlagt werden, steht der doppelte Pauschbetrag zu)."
Das heisst also, dass du entweder weniger als 480 € Sonderausgaben angegeben hast oder ein geringerer Betrag anerkannt wurde. (bis Zeile 76)
Wenn du 12 Monate gearbeitet hast (ohne extreme Gehaltserhöhungen) kann ein Lohnsteuerjahresausgleich dir auch nichts bringen da der Betrag der dir vom Lohn abgezwackt wird schon aufs Jahr gerechnet ist...