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Forum / Allgemeines

Einkommensteuererklärung 2004  

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Betti05
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18 Jahren  ago  

Habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2004 erhalten und trotz zahlreicher Sonderausgaben und Werbungskosten keine Rückzahlung erlangt. Begründet wird dies mit dem Nichtüberschreiten von den vom Gesetz vorgesehenen Veranlagungsgrenzen.

Kann mir einer sagen, wie hoch die Veranlagungsgrenzen sind?


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Betti05
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18 Jahren  ago  

Ist es in diesem Rahmen dann auch möglich, die Einkommensteuererklärung 2004 UND 2005 nachträglich zurückzuziehen und statt dessen einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen? Mit diesem habe ich bislang immer Geld zurück erhalten.

Danke!


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Betti05
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18 Jahren  ago  

Ach so, und noch was: ich bin Steuerklasse 1 und habe einen eigentlich nicht unbeträchtlichen Betrag an "impot retenue"... Ich verstehe es einfach nicht...


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luxlex
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18 Jahren  ago  

Ob man nun Sonderausgaben hat oder nicht, man bekommt immer einen Pauschalbetrag "forfait" gutgeschrieben.... laut Formular: "Falls die Zwischensumme aus Zeile 76 niedriger ist als der Pauschbetrag wird letzterer eingetragen.(Der Pauschbetrag beträgt jährlich 480 EUR; Ehepartnern, die beide Bezüge aus nicht selbständiger Arbeit beziehen und zusammen veranlagt werden, steht der doppelte Pauschbetrag zu)." Das heisst also, dass du entweder weniger als 480 € Sonderausgaben angegeben hast oder ein geringerer Betrag anerkannt wurde. (bis Zeile 76) Wenn du 12 Monate gearbeitet hast (ohne extreme Gehaltserhöhungen) kann ein Lohnsteuerjahresausgleich dir auch nichts bringen da der Betrag der dir vom Lohn abgezwackt wird schon aufs Jahr gerechnet ist...


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

Hat das Finanzamt denn die Werbungskosten anerkannt? Bei den Sonderausgaben selbst ist ja nicht allzuviel SPiel, da 480 € eh mit eingerechnet sind und man als ledige nur 672 € ansetzen kann. Ev. halt noch Bauspar, Schuldzinsen etc.


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Betti05
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18 Jahren  ago  

Vielen Dank! Eure Angaben haben mir weitergeholfen.