Bei Ansässigen Ehepaaren ist die Zusammenveranlagung vorgeschrieben,
siehe
Wer muss Einkommensteuer zahlen?, edito du 18/11/2005
EINKOMMENSTEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN, 1. Steuerpflichtige Personen, 2. Zusammenveranlagung
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1162
Jetzt weiß ich nicht, ob das bei Grenzgängern auch "automatisch" abläuft.
Vermutlich hat das in der Vergangenheit daran gehakt, dass ihr (ich setze voraus, dass ihr amtlich nachweisbar verheiratet seid) die Steuerkarte getrennt beantragt habt. Dann kann das Steuerbüro, das die Karten ausstellt, ja nicht wissen, dass beide Eheleute in L beschäftigt sind!
Aber nicht weiter tragisch, wenn die Zusammenveranlagung nicht von Amts wegen erfolgt, dann kann man die Gleichstellung mit einem ansässigen Ehepaar ja immer noch beantragen. (Wenn das zu einer höheren Steuer als vorher führen sollte, kann man den Antrag wieder zurückziehen.)
Es hat aber noch folgende Bewandtnis mit der Steuerkarte:
Eine Ehepaar erhält eine Haupt- und eine Nebenlohnsteuerkarte!
Die Steuerkarte(n), edito du 09/03/2005
Irrungen und Wirrungen auf dem Schicksalsweg eines bedruckten A5-Kartons
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=817
Die Haupt-Lohnsteuerkarte, edito du 10/03/2005
„La fiche de retenue principale“ ist die erste und meistens auch die einzige Lohnsteuerkarte des Grenzgängers im Großherzogtum
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=820
Also bleibt allein schon dadurch, dass beide Steuerkarten zusammen ausgegeben werden, eine gemeinsame Veranlagung unvermeidlich!
Man sollte darauf achten, dass derjenige Partner, der am meisten verdient, die Hauptsteuerkarte bekommt. Weil auf der Nebenkarte von Amts wegen ein höherer Abzugssatz eingetragen ist (der nahchher bei der gemeinsamen ESt-Erklärung ja keine Rolle mehr spielt). Wenn einem der %-Satz auf der Nebenkarte zu hoch erscheint, kann man das auf Antrag bei der ausgebenden Stelle revidieren lassen (auf die Gefahr hin, dass man seine Steuerlast unterschätzt und nachzahlen muss!).