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Forum / Allgemeines

Einkommensteuererklärung  

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Nick1
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ist sicher für viele ein alter Hut, dennoch habe ich eine Frage : Arbeite in Luxemburg, Ehepartner ebenso. Bisher haben wir keine Einkommensteuererklärung abgegeben. Wir sind auch noch nie dazu aufgefordert worden. Sind wir dennoch verpflichtet, eine solche abzugeben? Oder ist das optional? Falls optional, ist es auch ratsam?

Danke für Eure Meinungen.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Mir ist es ehrlich gesagt auch bisschen ein Rätsel, warum da noch keine Aufforderung erfolgt ist. (Vielleicht, weil dann eine Steuerrückzahlung erfolgt?!) Ich frage mich, wie das bislang mit den Steuerkarten und den Steuerklassen gelaufen ist?!

Denn nach Lage der Dinge (wie angedeutet), ist ja eine Gleichstellung mit anässigen Steuerpflichtigen möglich. Und das heißt hier, nach meinem Dafürhalten, Zusammenveranlagung und Anwendung des Splitting-Tarifs, sowie Abzug der Sonderausgaben, wie das für Ansässige möglich ist.

Die steuerliche Gleichstellung von ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995


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Nick1
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19 Jahren  ago  

Danke für Deine Antwort und den Link. Im letzten Jahr haben mein Partner und ich getrennte Anträge auf Lohnsteuerkarten abgegeben, und es gab ein ziemliches Chaos. Letztendlich beschied man uns, künftig nur ein solches Formular für uns beide auszufüllen (was wir jetzt letzte Woche getan haben). Heißt das, dass eine Zusammenveranlagung erfolgt? Danke


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Bei Ansässigen Ehepaaren ist die Zusammenveranlagung vorgeschrieben, siehe

Wer muss Einkommensteuer zahlen?, edito du 18/11/2005 EINKOMMENSTEUER DER NATÜRLICHEN PERSONEN, 1. Steuerpflichtige Personen, 2. Zusammenveranlagung http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1162

Jetzt weiß ich nicht, ob das bei Grenzgängern auch "automatisch" abläuft. Vermutlich hat das in der Vergangenheit daran gehakt, dass ihr (ich setze voraus, dass ihr amtlich nachweisbar verheiratet seid) die Steuerkarte getrennt beantragt habt. Dann kann das Steuerbüro, das die Karten ausstellt, ja nicht wissen, dass beide Eheleute in L beschäftigt sind!

Aber nicht weiter tragisch, wenn die Zusammenveranlagung nicht von Amts wegen erfolgt, dann kann man die Gleichstellung mit einem ansässigen Ehepaar ja immer noch beantragen. (Wenn das zu einer höheren Steuer als vorher führen sollte, kann man den Antrag wieder zurückziehen.)

Es hat aber noch folgende Bewandtnis mit der Steuerkarte: Eine Ehepaar erhält eine Haupt- und eine Nebenlohnsteuerkarte!

Die Steuerkarte(n), edito du 09/03/2005 Irrungen und Wirrungen auf dem Schicksalsweg eines bedruckten A5-Kartons http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=817

Die Haupt-Lohnsteuerkarte, edito du 10/03/2005 „La fiche de retenue principale“ ist die erste und meistens auch die einzige Lohnsteuerkarte des Grenzgängers im Großherzogtum http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=820

Also bleibt allein schon dadurch, dass beide Steuerkarten zusammen ausgegeben werden, eine gemeinsame Veranlagung unvermeidlich!

Man sollte darauf achten, dass derjenige Partner, der am meisten verdient, die Hauptsteuerkarte bekommt. Weil auf der Nebenkarte von Amts wegen ein höherer Abzugssatz eingetragen ist (der nahchher bei der gemeinsamen ESt-Erklärung ja keine Rolle mehr spielt). Wenn einem der %-Satz auf der Nebenkarte zu hoch erscheint, kann man das auf Antrag bei der ausgebenden Stelle revidieren lassen (auf die Gefahr hin, dass man seine Steuerlast unterschätzt und nachzahlen muss!).